zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 14

Keine Antwort Gottes auf Fragen der Götzendiener

1 Und es kamen Männer von den Ältesten Israels zu mir, und sie setzten sich vor mir nieder. (Hesekiel 20.1) 2 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 3 Menschensohn, diese Männer haben ihre Götzen in ihrem Herzen aufkommen lassen und den Anstoß zu ihrer Missetat vor ihr Angesicht gestellt; sollte ich mich wohl von ihnen befragen lassen? (Hesekiel 20.3) 4 Darum rede mit ihnen und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Jedermann aus dem Hause Israel, der seine Götzen in seinem Herzen aufkommen läßt und den Anstoß zu seiner Missetat vor sein Angesicht stellt, und zu dem Propheten kommt - ich, Jehova, werde ihm demgemäß antworten, gemäß der Menge seiner Götzen: 5 damit ich das Haus Israel an seinem Herzen fasse, weil sie allesamt durch ihre Götzen von mir abgewichen sind. - 6 Darum sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Kehret um, und wendet euch ab von euren Götzen, und wendet von allen euren Greueln euer Angesicht ab! (Jesaja 31.6) 7 Denn jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in Israel weilen, welcher sich von mir trennt und seine Götzen in seinem Herzen aufkommen läßt und den Anstoß zu seiner Missetat vor sein Angesicht stellt, und zu dem Propheten kommt, um mich für sich zu befragen - ich, Jehova, werde ihm in meiner Weise antworten. 8 Und ich werde mein Angesicht wider selbigen Mann richten, und werde ihn zu einem Denkzeichen und zu Sprichwörtern machen; und ich werde ihn ausrotten aus der Mitte meines Volkes. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - (Hesekiel 5.15) 9 Wenn aber der Prophet sich bereden läßt und ein Wort redet, so habe ich, Jehova, diesen Propheten beredet; und ich werde meine Hand wider ihn ausstrecken und ihn aus der Mitte meines Volkes Israel vertilgen. (1. Könige 22.20-23) 10 Und so sollen sie ihre Schuld tragen; wie die Schuld des Fragenden, also wird die Schuld des Propheten sein: 11 damit das Haus Israel nicht mehr von mir abirre und sie sich nicht mehr durch alle ihre Übertretungen verunreinigen; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 11.20)

Begründung für die Schonung eines Teiles des gottlosen Volkes

12 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 13 Menschensohn, wenn ein Land gegen mich sündigt, indem es Treulosigkeit begeht, und ich meine Hand wider dasselbe ausstrecke, und ihm den Stab des Brotes zerbreche und Hunger darein sende, und Menschen und Vieh darin ausrotte, (Hesekiel 5.16) 14 und diese drei Männer wären in demselben: Noah, Daniel und Hiob - sie würden durch ihre Gerechtigkeit nur ihre eigene Seele erretten, spricht der Herr, Jehova. - (Jeremia 15.1) 15 Wenn ich böse Tiere in das Land bringe, damit sie es entvölkern und es eine Wüste werde, so daß wegen der Tiere niemand hindurchzieht: (Hesekiel 14.21) 16 wären diese drei Männer in demselben, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten können; sie allein würden errettet, das Land aber würde eine Wüste werden. - 17 Oder wenn ich das Schwert über selbiges Land bringe und spreche: Schwert, fahre durch das Land! und Menschen und Vieh darin ausrotte, 18 und diese drei Männer wären in demselben: so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten können; sondern sie allein würden errettet werden. - 19 Oder wenn ich die Pest in selbiges Land sende, und meinen Grimm in Blut über dasselbe ausgieße, um Menschen und Vieh darin auszurotten, 20 und Noah, Daniel und Hiob wären in demselben: so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Sohn noch Tochter erretten können; sie würden durch ihre Gerechtigkeit nur ihre eigene Seele erretten. 21 Denn so spricht der Herr, Jehova: Wieviel mehr, wenn ich meine vier bösen Gerichte, Schwert und Hunger und böse Tiere und die Pest, gegen Jerusalem entsenden werde, um Menschen und Vieh darin auszurotten! (3. Mose 26.16) (Jeremia 15.3) 22 Doch siehe, Entronnene sollen darin übrigbleiben, die herausgeführt werden, Söhne und Töchter; siehe, sie werden zu euch hinausziehen, und ihr werdet ihren Weg und ihre Handlungen sehen; und ihr werdet euch trösten über das Unglück, welches ich über Jerusalem gebracht, alles, was ich über dasselbe gebracht habe. 23 Und sie werden euch trösten, wenn ihr ihren Weg und ihre Handlungen sehen werdet; und ihr werdet erkennen, daß ich nicht ohne Ursache alles getan habe, was ich an ihm getan, spricht der Herr, Jehova.