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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 12

Ankündigung der Wegführung - Sinnbildliche Handlungen Hesekiels als Symbol für Gefangenschaft und Belagerungsnot

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, du wohnst inmitten des widerspenstigen Hauses, welche Augen haben zu sehen und nicht sehen, Ohren haben zu hören und nicht hören; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Jesaja 6.9-10) 3 Und du, Menschensohn, mache dir Auswanderergeräte und wandere bei Tage vor ihren Augen aus, und du sollst vor ihren Augen von deinem Orte zu einem anderen Orte auswandern: Ob sie vielleicht sehen möchten; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. 4 Und trage deine Geräte wie Auswanderergeräte bei Tage vor ihren Augen hinaus; und du, ziehe am Abend vor ihren Augen aus, wie man auszieht, um auszuwandern. 5 Vor ihren Augen durchbrich dir die Mauer, und trage sie dadurch hinaus; 6 vor ihren Augen nimm sie auf die Schulter, in dichter Finsternis trage sie hinaus; du sollst dein Angesicht verhüllen, damit du das Land nicht sehest. Denn ich habe dich zu einem Wahrzeichen gemacht für das Haus Israel. - (Hesekiel 24.24) (Hesekiel 24.27) 7 Und ich tat also, wie mir geboten war. Meine Geräte trug ich wie Auswanderergeräte bei Tage hinaus, und am Abend durchbrach ich mir die Mauer mit der Hand; in dichter Finsternis trug ich sie hinaus, ich nahm sie vor ihren Augen auf die Schulter. - 8 Und das Wort Jehovas geschah zu mir am Morgen also: 9 Menschensohn, hat nicht das Haus Israel, das widerspenstige Haus, zu dir gesagt: Was tust du? 10 Sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Den Fürsten in Jerusalem betrifft dieser Ausspruch und das ganze Haus Israel, in dessen Mitte sie sind. 11 Sprich: Ich bin ein Wahrzeichen für euch; gleichwie ich getan habe, also soll ihnen getan werden: in die Verbannung, in die Gefangenschaft werden sie gehen. (Hesekiel 12.6) 12 Und der Fürst, der in ihrer Mitte ist, wird es in dichter Finsternis auf die Schulter nehmen und ausziehen; sie werden die Mauer durchbrechen, um es dadurch hinauszutragen; er wird sein Angesicht verhüllen, auf daß er mit seinen Augen das Land nicht sehe. (Jeremia 39.7) 13 Und ich will mein Netz über ihn ausbreiten, und in meinem Garne wird er gefangen werden; und ich will ihn nach Babel bringen, in das Land der Chaldäer, aber sehen wird er es nicht; und er wird daselbst sterben. (Hesekiel 17.20) (Hesekiel 32.3-6) 14 Und alle, die um ihn her sind, seine Hilfe und alle seine Scharen, will ich in alle Winde zerstreuen und das Schwert ziehen hinter ihnen her. 15 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich sie unter die Nationen versprenge und sie in die Länder zerstreue. 16 Und ich werde von ihnen einige Leute übriglassen vom Schwert, vom Hunger und von der Pest, auf daß sie alle ihre Greuel erzählen unter den Nationen, wohin sie kommen werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. (Hesekiel 6.8) 17 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 18 Menschensohn, mit Beben sollst du dein Brot essen, und mit Zittern und in Angst dein Wasser trinken. 19 Und sprich zu dem Volke des Landes: So spricht der Herr, Jehova, von den Bewohnern Jerusalems im Lande Israel: In Angst werden sie ihr Brot essen und in Entsetzen ihr Wasser trinken, weil ihr Land veröden wird von seiner Fülle wegen der Gewalttat aller seiner Bewohner. 20 Und die bewohnten Städte werden wüst, und das Land wird eine Einöde werden. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin.

Drohworte an die Verächter von Weissagungen

21 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 22 Menschensohn, was ist das für ein Spruch, den ihr im Lande Israel habt, indem ihr sprechet: Die Tage werden sich in die Länge ziehen, und jedes Gesicht wird zunichte werden? (2. Petrus 3.4) 23 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Ich will diesem Spruche ein Ende machen, und man soll ihn nicht mehr als Spruch gebrauchen in Israel; sondern rede zu ihnen: Nahe sind die Tage und das Wort eines jeden Gesichts. (Habakuk 2.3) 24 Denn kein eitles Gesicht und keine schmeichlerische Wahrsagung wird mehr sein inmitten des Hauses Israel. 25 Denn ich bin Jehova, ich rede; das Wort, das ich rede, wird auch geschehen, es wird nicht mehr hinausgeschoben werden. Denn in euren Tagen, widerspenstiges Haus, rede ich ein Wort und tue es auch, spricht der Herr, Jehova. 26 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 27 Menschensohn, siehe, das Haus Israel spricht: Das Gesicht, welches dieser schaut, ist auf viele Tage hin; und auf ferne Zeiten hin weissagt er. 28 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Keines meiner Worte soll mehr hinausgeschoben werden; das Wort, das ich rede, wird auch geschehen, spricht der Herr, Jehova.