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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Ester - Kapitel 8

Mordechais Erhöhung - Befehl zum Schutz der Juden

1 An selbigem Tage gab der König Ahasveros der Königin Esther das Haus Hamans, des Widersachers der Juden. Und Mordokai kam vor den König, denn Esther hatte ihm kundgetan, was er ihr wäre. 2 Und der König zog seinen Siegelring ab, den er Haman weggenommen hatte, und gab ihn Mordokai. Und Esther setzte Mordokai über das Haus Hamans. (Ester 3.10) 3 Und Esther redete wiederum vor dem König und fiel zu seinen Füßen nieder; und sie weinte und flehte ihn an, die Bosheit Hamans, des Agagiters, abzuwenden und seinen Anschlag, den er wider die Juden ersonnen hatte. 4 Und der König reichte Esther das goldene Zepter entgegen. Da erhob sich Esther und stand vor dem König; (Ester 5.2) 5 und sie sprach: Wenn es den König gut dünkt, und wenn ich Gnade vor ihm gefunden habe, und die Sache vor dem König recht ist und ich ihm wohlgefällig bin, so werde geschrieben, die Briefe zu widerrufen, nämlich den Anschlag Hamans, des Sohnes Hammedathas, des Agagiters, die er geschrieben hat, um die Juden umzubringen, welche in allen Landschaften des Königs sind. 6 Denn wie vermöchte ich das Unglück anzusehen, das mein Volk treffen wird? und wie vermöchte ich den Untergang meines Geschlechtes anzusehen? 7 Und der König Ahasveros sprach zu der Königin Esther und zu Mordokai, dem Juden: Siehe, das Haus Hamans habe ich Esther gegeben, und ihn hat man an das Holz gehängt, darum daß er seine Hand an die Juden gelegt hat. 8 So schreibet ihr nun im Namen des Königs betreffs der Juden, wie es euch gut dünkt, und untersiegelt es mit dem Siegelringe des Königs. Denn eine Schrift, die im Namen des Königs geschrieben und mit dem Siegelringe des Königs untersiegelt ist, kann nicht widerrufen werden. 9 Da wurden die Schreiber des Königs gerufen zu selbiger Zeit, im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am 23. desselben; und es wurde nach allem, was Mordokai gebot, an die Juden geschrieben, und an die Satrapen und die Landpfleger und die Fürsten der Landschaften, die von Indien bis Äthiopien waren, 127 Landschaften, nach der Schrift jeder einzelnen Landschaft und nach der Sprache jedes einzelnen Volkes; und auch an die Juden nach ihrer Schrift und nach ihrer Sprache. 10 Und er schrieb im Namen des Königs Ahasveros und untersiegelte mit dem Siegelringe des Königs; und er sandte durch die berittenen Eilboten, welche auf den Rennern der königlichen Gestüte ritten, Briefe, worin geschrieben stand, 11 daß der König den Juden, die in jeder einzelnen Stadt wären, gestattet habe, sich zu versammeln und für ihr Leben einzustehen, zu vertilgen, zu töten und umzubringen alle Heeresmacht von Volk und Landschaft, die sie, ihre Kinder und Weiber bedrängen würden, und ihre Habe zu plündern: 12 an einem Tage in allen Landschaften des Königs Ahasveros, am dreizehnten Tage des zwölften Monats, das ist der Monat Adar. 13 Und auf daß der Befehl in jeder einzelnen Landschaft erlassen würde, ward eine Abschrift des Schreibens allen Völkern bekannt gemacht, und zwar damit die Juden auf diesen Tag bereit wären, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Die Eilboten, welche auf den königlichen Rennern ritten, zogen auf das Wort des Königs schleunig und eilends aus. Und der Befehl wurde in der Burg Susan erlassen. 15 Und Mordokai ging von dem König hinaus in königlicher Kleidung von prupurblauer und weißer Baumwolle, und mit einer großen goldenen Krone, und in einem Mantel von Byssus und Purpur; und die Stadt Susan jauchzte und war fröhlich. 16 Den Juden war Licht und Freude und Wonne und Ehre zuteil geworden. 17 Und in jeder einzelnen Landschaft und in jeder einzelnen Stadt, überall wohin das Wort des Königs und sein Befehl gelangte, war Freude und Wonne bei den Juden, Gastmahl und Festtag. Und viele aus den Völkern des Landes wurden Juden, denn die Furcht vor den Juden war auf sie gefallen. (2. Mose 15.14-16)