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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Ester - Kapitel 5

Ester vor dem König

1 Und es geschah am dritten Tage, da kleidete sich Esther königlich und trat in den inneren Hof des Hauses des Königs, dem Hause des Königs gegenüber. Und der König saß auf seinem königlichen Throne im königlichen Hause, dem Eingang des Hauses gegenüber. 2 Und es geschah, als der König die Königin Esther im Hofe stehen sah, erlangte sie Gnade in seinen Augen; und der König reichte Esther das goldene Zepter entgegen, das in seiner Hand war; und Esther nahte herzu und rührte die Spitze des Zepters an. (Ester 4.11) (Ester 8.4) 3 Und der König sprach zu ihr: Was ist dir, Königin Esther? Und was ist dein Begehr? Bis zur Hälfte des Königreiches, und sie soll dir gegeben werden! 4 Und Esther sprach: Wenn es den König gut dünkt, so möge der König und Haman heute zu dem Mahle kommen, das ich ihm bereitet habe. (Ester 1.19) 5 Da sprach der König: Bringet eilends Haman her, damit wir tun, was Esther gesagt hat. Und der König und Haman kamen zu dem Mahle, das Esther bereitet hatte. 6 Und der König sprach zu Esther beim Weingelage: Was ist deine Bitte? Und sie soll dir gewährt werden. Und was ist dein Begehr? Bis zur Hälfte des Königreiches, und es soll geschehen! (Ester 9.12) 7 Da antwortete Esther und sprach: Meine Bitte und mein Begehr ist: 8 Wenn ich Gnade gefunden habe in den Augen des Königs, und wenn es den König gut dünkt, meine Bitte zu gewähren und mein Begehr zu tun, so möge der König und Haman zu dem Mahle kommen, das ich ihnen bereiten will; und morgen will ich tun nach dem Worte des Königs.

Hamans Absicht, Mordechai zu töten - Mordechais Ehrung durch Haman auf Befehl des Königs

9 Und Haman ging an selbigem Tage hinaus, fröhlich und guten Mutes. Als aber Haman den Mordokai im Tore des Königs sah, und daß er weder aufstand, noch sich vor ihm rührte, da ward Haman voll Grimmes über Mordokai; aber Haman bezwang sich. 10 Und als er in sein Haus gekommen war, sandte er hin und ließ seine Freunde und sein Weib Seresch kommen. 11 Und Haman erzählte ihnen von der Herrlichkeit seines Reichtums und von der Menge seiner Söhne; und alles, wie der König ihn groß gemacht, und wie er ihn erhoben habe über die Fürsten und Knechte des Königs. 12 Und Haman sprach: Auch hat die Königin Esther niemand mit dem König zu dem Mahle kommen lassen, das sie bereitet hatte, als nur mich; und auch auf morgen bin ich mit dem König von ihr geladen. 13 Aber dieses alles gilt mir nichts, solange ich Mordokai, den Juden, im Tore des Königs sitzen sehe. 14 Da sprachen sein Weib Seresch und alle seine Freunde zu ihm: Man richte einen Baum her, fünfzig Ellen hoch; und am Morgen sage dem König, daß man Mordokai daran hänge. Dann gehe mit dem König fröhlich zum Mahle! Und das Wort dünkte Haman gut, und er ließ den Baum herrichten.