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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Ester - Kapitel 3

Haman und Mordechai - Anschlag des Haman gegen die Juden

1 Nach diesen Begebenheiten machte der König Ahasveros Haman, den Sohn Hammedathas, den Agagiter, groß, und er erhob ihn und setzte seinen Stuhl über alle Fürsten, die bei ihm waren. 2 Und alle Knechte des Königs, die im Tore des Königs waren, beugten sich und warfen sich nieder vor Haman; denn also hatte der König seinetwegen geboten. Aber Mordokai beugte sich nicht und warf sich nicht nieder. 3 Da sprachen die Knechte des Königs, die im Tore des Königs waren, zu Mordokai: Warum übertrittst du des Königs Gebot? 4 Und es geschah, als sie es Tag für Tag zu ihm sagten, und er nicht auf sie hörte, so berichteten sie es Haman, um zu sehen, ob die Worte Mordokais bestehen würden; denn er hatte ihnen kundgetan, daß er ein Jude wäre. 5 Und als Haman sah, daß Mordokai sich nicht vor ihm beugte und niederwarf, da ward Haman voll Grimmes. 6 Aber er war in seinen Augen verächtlich, die Hand an Mordokai allein zu legen; denn man hatte ihm das Volk Mordokais kundgetan. Und Haman suchte alle Juden, die im ganzen Königreiche des Ahasveros waren, das Volk Mordokais, zu vertilgen. 7 Im ersten Monat, das ist der Monat Nisan, im zwölften Jahre des Königs Ahasveros, warf man das Pur, das ist das Los, vor Haman, von Tag zu Tag und von Monat zu Monat, bis zum zwölften Monat, das ist der Monat Adar. (Ester 9.24) 8 Und Haman sprach zu dem König Ahasveros: Da ist ein Volk, zerstreut und abgesondert unter den Völkern in allen Landschaften deines Königreiches; und ihre Gesetze sind von denen jedes anderen Volkes verschieden, und die Gesetze des Königs tun sie nicht; und es ist für den König nicht geziemend, sie gewähren zu lassen. 9 Wenn es den König gut dünkt, so werde geschrieben, daß man sie umbringe; und ich will zehntausend Talente Silber in die Hände derer darwägen, welche die Geschäfte besorgen, daß sie es in die Schatzkammern des Königs bringen. 10 Da zog der König seinen Siegelring von seiner Hand und gab ihn Haman, dem Sohne Hammedathas, dem Agagiter, dem Widersacher der Juden. (Ester 8.2) 11 Und der König sprach zu Haman: Das Silber sei dir gegeben, und das Volk, um mit ihm zu tun, wie es gut ist in deinen Augen. 12 Da wurden die Schreiber des Königs berufen im ersten Monat, am dreizehnten Tage desselben; und es wurde nach allem, was Haman gebot, an die Satrapen des Königs geschrieben, und an die Landpfleger über jede Landschaft und an die Fürsten eines jeden Volkes, nach der Schrift jeder einzelnen Landschaft und nach der Sprache jedes einzelnen Volkes; es wurde geschrieben im Namen des Königs Ahasveros und mit dem Siegelringe des Königs untersiegelt. (Ester 1.22) 13 Und die Briefe wurden durch die Eilboten in alle Landschaften des Königs gesandt, um alle Juden zu vertilgen, zu ermorden und umzubringen, vom Knaben bis zum Greise, Kinder und Weiber, an einem Tage, am Dreizehnten des zwölften Monats, das ist der Monat Adar, und um ihre Habe zu plündern. 14 Und auf daß der Befehl in jeder einzelnen Landschaft erlassen würde, ward eine Abschrift des Schreibens allen Völkern bekannt gemacht, damit sie auf diesen Tag bereit wären. 15 Die Eilboten zogen auf das Wort des Königs eilends aus. Und der Befehl wurde in der Burg Susan erlassen. Und der König und Haman saßen und tranken; aber die Stadt Susan war in Bestürzung.