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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Ester - Kapitel 2

Esters Erwählung zur Königin - Aufdeckung eines Anschlags auf den König durch Mordechai

1 Nach diesen Begebenheiten, als der Zorn des Königs Ahasveros sich gelegt hatte, gedachte er an Vasti und an das, was sie getan, und was über sie beschlossen worden war. 2 Da sprachen die Diener des Königs, die ihn bedienten: Man suche dem König Mädchen, die Jungfrauen sind und schön von Ansehen; 3 und der König bestellte Beamte in allen Landschaften seines Königreiches, damit sie alle Mädchen, die Jungfrauen sind und schön von Ansehen, nach der Burg Susan in das Frauenhaus zusammenbringen unter die Aufsicht Heges, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Frauen; und man gebe ihnen Reinigungssalben. 4 Und das Mädchen, welches dem König gefallen wird, werde Königin an Vastis Statt. Und das Wort gefiel dem König; und er tat also. 5 Es war ein jüdischer Mann in der Burg Susan, sein Name war Mordokai, der Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes Kis', ein Benjaminiter, (1. Samuel 14.51) 6 der aus Jerusalem weggeführt worden war mit den Weggeführten, die mit Jekonja, dem König von Juda, weggeführt wurden, welche Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und er erzog Hadassa, das ist Esther, die Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Und das Mädchen war schön von Gestalt und schön von Angesicht. Und als ihr Vater und ihre Mutter gestorben waren, hatte Mordokai sie als seine Tochter angenommen. (Ester 2.15) 8 Und es geschah, als das Wort des Königs und sein Befehl gehört, und als viele Mädchen in die Burg Susan unter die Aufsicht Hegais zusammengebracht wurden, da wurde auch Esther in das Haus des Königs aufgenommen, unter die Aufsicht Hegais, des Hüters der Frauen. 9 Und das Mädchen gefiel ihm und erlangte Gunst vor ihm. Und er beeilte sich, ihre Reinigungssalben und ihre Teile ihr zu geben, und ihr die sieben Mägde zu geben, welche aus dem Hause des Königs ausersehen waren; und er versetzte sie mit ihren Mägden in die besten Gemächer des Frauenhauses. 10 Esther hatte ihr Volk und ihre Abstammung nicht kundgetan; denn Mordokai hatte ihr geboten, daß sie es nicht kundtun sollte. 11 Und Tag für Tag wandelte Mordokai vor dem Hofe des Frauenhauses, um das Wohlergehen Esthers zu erfahren, und was mit ihr geschähe. 12 Und wenn die Reihe an ein jedes Mädchen kam, zum König Ahasveros zu kommen, nachdem ihr zwölf Monate lang nach der Vorschrift für die Weiber geschehen war (denn also wurden die Tage ihrer Reinigung erfüllt, nämlich sechs Monate mit Myrrhenöl, und sechs Monate mit Gewürzen und mit Reinigungssalben der Weiber), 13 und wenn alsdann das Mädchen zu dem König kam, so wurde ihr alles gegeben, was sie verlangte, um es aus dem Frauenhause in das Haus des Königs mitzunehmen. 14 Am Abend kam sie, und am Morgen kehrte sie in das zweite Frauenhaus zurück, unter die Aufsicht Schaaschgas', des königlichen Kämmerers, des Hüters der Kebsweiber. Sie kam nicht wieder zu dem König, es sei denn, daß der König Gefallen an ihr hatte, und sie mit Namen gerufen wurde. 15 Und als die Reihe an Esther kam, die Tochter Abichails, des Oheims Mordokais, welche er als seine Tochter angenommen hatte, daß sie zu dem König kommen sollte, verlangte sie nichts, außer was Hegai, der königliche Kämmerer, der Hüter der Frauen, sagte. Und Esther erlangte Gnade in den Augen aller, die sie sahen. 16 Und Esther wurde zu dem König Ahasveros in sein königliches Haus geholt im zehnten Monat, das ist der Monat Tebeth, im siebten Jahre seiner Regierung. 17 Und der König gewann Esther lieb, mehr als alle Weiber, und sie erlangte Gnade und Gunst vor ihm, mehr als alle die Jungfrauen. Und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vastis Statt. 18 Und der König machte allen seinen Fürsten und Knechten ein großes Gastmahl, das Gastmahl Esthers; und er gab den Landschaften einen Steuererlaß und gab Geschenke nach der Freigebigkeit des Königs. 19 Und als zum zweiten Male Jungfrauen zusammengebracht wurden, und Mordokai im Tore des Königs saß 20 (Esther tat ihre Abstammung und ihr Volk nicht kund, wie Mordokai ihr geboten hatte; und Esther tat, was Mordokai sagte, wie zur Zeit, da sie bei ihm erzogen wurde), (Ester 2.10) 21 in selbigen Tagen, als Mordokai im Tore des Königs saß, ergrimmten Bigthan und Teresch, zwei Kämmerer des Königs, von denen, welche die Schwelle hüteten, und trachteten danach, Hand an den König Ahasveros zu legen. 22 Und die Sache wurde dem Mordokai kund, und er berichtete es der Königin Esther; und Esther sagte es dem König im Namen Mordokais. 23 Und die Sache wurde untersucht und wahr gefunden; und sie wurden beide an ein Holz gehängt. Und es wurde vor dem König in das Buch der Chroniken eingeschrieben. (Ester 6.1-2)