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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Apostelgeschichte - Kapitel 24

Paulus wird beim Statthalter Felix verklagt

1 Nach fünf Tagen aber kam der Hohepriester Ananias mit den Ältesten und einem gewissen Redner Tertullus herab, und sie machten bei dem Landpfleger Anzeige wider Paulus. 2 Als er aber gerufen worden war, begann Tertullus die Anklage und sprach: 3 Da wir großen Frieden durch dich genießen, und da durch deine Fürsorge für diese Nation löbliche Maßregeln getroffen worden sind, so erkennen wir es allewege und allenthalben, vortrefflichster Felix, mit aller Dankbarkeit an. 4 Auf daß ich dich aber nicht länger aufhalte, bitte ich dich, uns in Kürze nach deiner Geneigtheit anzuhören. 5 Denn wir haben diesen Mann als eine Pest befunden und als einen, der unter allen Juden, die auf dem Erdkreis sind, Aufruhr erregt, und als einen Anführer der Sekte der Nazaräer; (Apostelgeschichte 17.6) 6 welcher auch versucht hat, den Tempel zu entheiligen, den wir auch ergriffen haben [und nach unserem Gesetz richten wollten. (Apostelgeschichte 21.28-29) 7 Lysias aber, der Oberste, kam herzu und führte ihn mit großer Gewalt aus unseren Händen weg, 8 indem er seinen Anklägern befahl, zu dir zu kommen;] von welchem du selbst, wenn du es untersucht hast, über alles dieses Gewißheit erhalten kannst, dessen wir ihn anklagen. - (Apostelgeschichte 21.17) 9 Aber auch die Juden griffen Paulus mit an und sagten, daß dies sich also verhielte.

Verteidigungsrede des Paulus vor Felix

10 Paulus aber antwortete, nachdem ihm der Landpfleger zu reden gewinkt hatte: Da ich weiß, daß du seit vielen Jahren Richter über diese Nation bist, so verantworte ich mich über das mich Betreffende getrost, 11 indem du erkennen kannst, daß es nicht mehr als zwölf Tage sind, seit ich hinaufging, um in Jerusalem anzubeten. 12 Und sie haben mich weder in dem Tempel mit jemand in Unterredung gefunden, noch einen Auflauf der Volksmenge machend, weder in den Synagogen noch in der Stadt; 13 auch können sie das nicht dartun, worüber sie mich jetzt anklagen. 14 Aber dies bekenne ich dir, daß ich nach dem Wege, den sie eine Sekte nennen, also dem Gott meiner Väter diene, indem ich allem glaube, was in dem Gesetz und in den Propheten geschrieben steht, 15 und die Hoffnung zu Gott habe, welche auch selbst diese annehmen, daß eine Auferstehung sein wird, sowohl der Gerechten als der Ungerechten. (Daniel 12.2) (Johannes 5.28-29) 16 Darum übe ich mich auch, allezeit ein Gewissen ohne Anstoß zu haben vor Gott und den Menschen. (Apostelgeschichte 23.1) 17 Nach vielen Jahren aber kam ich her, um Almosen für meine Nation und Opfer darzubringen, (Römer 15.25-26) (Galater 2.10) 18 wobei sie mich gereinigt im Tempel fanden, weder mit Auflauf noch mit Tumult; (Apostelgeschichte 21.27) 19 es waren aber etliche Juden aus Asien, die hier vor dir sein und Klage führen sollten, wenn sie etwas wider mich hätten. 20 Oder laß diese selbst sagen, welches Unrecht sie an mir gefunden haben, als ich vor dem Synedrium stand, 21 es sei denn wegen dieses einen Ausrufs, den ich tat, als ich unter ihnen stand: Wegen der Auferstehung der Toten werde ich heute von euch gerichtet. (Apostelgeschichte 23.6) 22 Felix aber, der in betreff des Weges genauere Kenntnis hatte, beschied sie auf weiteres und sagte: Wenn Lysias, der Oberste, herabkommt, so will ich eure Sache entscheiden. (Apostelgeschichte 23.26) 23 Und er befahl dem Hauptmann, ihn zu verwahren und ihm Erleichterung zu geben und niemand von den Seinigen zu wehren, ihm zu dienen. (Apostelgeschichte 27.3)

Paulus und Felix

24 Nach etlichen Tagen aber kam Felix mit Drusilla, seinem Weibe, die eine Jüdin war, herbei und ließ den Paulus holen und hörte ihn über den Glauben an Christum. 25 Als er aber über Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und das kommende Gericht redete, wurde Felix mit Furcht erfüllt und antwortete: Für jetzt gehe hin; wenn ich aber gelegene Zeit habe, werde ich dich rufen lassen. 26 Zugleich hoffte er, daß ihm von Paulus Geld gegeben werden würde; deshalb ließ er ihn auch öfter holen und unterhielt sich mit ihm. 27 Als aber zwei Jahre verflossen waren, bekam Felix den Porcius Festus zum Nachfolger; und da Felix sich bei den Juden in Gunst setzen wollte, hinterließ er den Paulus gefangen.