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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 5

Die zehn Gebote

1 Und Mose berief das ganze Israel und sprach zu ihnen: Höre, Israel, die Satzungen und die Rechte, die ich heute vor euren Ohren rede; und lernet sie, und achtet darauf, sie zu tun. 2 Jehova, unser Gott, hat am Horeb einen Bund mit uns gemacht. (2. Mose 19.5) (5. Mose 28.69) 3 Nicht mit unseren Vätern hat Jehova diesen Bund gemacht, sondern mit uns, die wir heute hier alle am Leben sind. (5. Mose 29.14) 4 Von Angesicht zu Angesicht hat Jehova auf dem Berge, mitten aus dem Feuer, mit euch geredet - (2. Mose 19.19) (5. Mose 5.21) 5 ich stand zwischen Jehova und euch in selbiger Zeit, um euch das Wort Jehovas zu verkünden; denn ihr fürchtetet euch vor dem Feuer und stieget nicht auf den Berg, - indem er sprach: (2. Mose 19.16) 6 Ich bin Jehova, dein Gott, der ich dich herausgeführt habe aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft. (2. Mose 20.1) 7 Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. - (5. Mose 11.16) (5. Mose 11.28) 8 Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen, irgend ein Gleichnis dessen, was oben im Himmel, und was unten auf der Erde, und was in den Wassern unter der Erde ist. (5. Mose 27.15) 9 Du sollst dich nicht vor ihnen niederbeugen und ihnen nicht dienen; denn ich, Jehova, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Ungerechtigkeit der Väter heimsucht an den Kindern, ja, am dritten und am vierten Gliede derer, die mich hassen; 10 und der Güte erweist, auf Tausende hin, an denen, die mich lieben und meine Gebote beobachten. - 11 Du sollst den Namen Jehovas, deines Gottes, nicht zu Eitlem aussprechen; denn Jehova wird den nicht für schuldlos halten, der seinen Namen zu Eitlem ausspricht. - 12 Beobachte den Sabbathtag, ihn zu heiligen, so wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat. 13 Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk tun; 14 aber der siebte Tag ist Sabbath dem Jehova, deinem Gott: Du sollst keinerlei Werk tun, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd, und dein Rind und dein Esel und all dein Vieh, und dein Fremdling, der in deinen Toren ist; auf daß dein Knecht und deine Magd ruhen gleichwie du. 15 Und gedenke, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arme von dannen herausgeführt hat; darum hat Jehova, dein Gott, dir geboten, den Sabbathtag zu feiern. - (5. Mose 15.15) (5. Mose 16.12) (5. Mose 24.18) 16 Ehre deinen Vater und deine Mutter, so wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat, auf daß deine Tage verlängert werden, und auf daß es dir wohlgehe in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. - 17 Du sollst nicht töten. - 18 Und du sollst nicht ehebrechen. - 19 Und du sollst nicht stehlen. - (2. Mose 31.18) 20 Und du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten. - 21 Und du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib; und du sollst dich nicht gelüsten lassen deines Nächsten Hauses, noch seines Feldes, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Rindes, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat. (5. Mose 4.33) 22 Diese Worte hat Jehova auf dem Berge zu eurer ganzen Versammlung geredet, mitten aus dem Feuer, dem Gewölk und dem Dunkel, mit starker Stimme, und er fügte nichts hinzu. Und er schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln und gab sie mir.

Mose als Mittler zwischen Gott und Israel

23 Und es geschah, als ihr die Stimme mitten aus der Finsternis hörtet, während der Berg im Feuer brannte, da nahtet ihr zu mir, alle Häupter eurer Stämme und eure Ältesten, 24 und sprachet: Siehe, Jehova, unser Gott, hat uns seine Herrlichkeit und seine Größe sehen lassen, und wir haben seine Stimme mitten aus dem Feuer gehört; an diesem Tage haben wir gesehen, daß Jehova mit dem Menschen redet, und er am Leben bleibt. 25 Und nun, warum sollten wir sterben? denn dieses große Feuer wird uns verzehren. Wenn wir die Stimme Jehovas, unseres Gottes, noch weiter hören, so werden wir sterben. 26 Denn wer ist von allem Fleische, der die Stimme des lebendigen Gottes mitten aus dem Feuer hätte reden hören, wie wir, und wäre am Leben geblieben? (4. Mose 11.29) (5. Mose 29.3) 27 Nahe du hinzu und höre alles, was Jehova, unser Gott, sagen wird; und du, du sollst alles zu uns reden, was Jehova, unser Gott, zu dir reden wird, und wir wollen hören und es tun. 28 Und Jehova hörte die Stimme eurer Worte, als ihr zu mir redetet; und Jehova sprach zu mir: Ich habe die Stimme der Worte dieses Volkes gehört, welche sie zu dir geredet haben; es ist alles gut, was sie geredet haben. 29 Möchte doch dieses ihr Herz ihnen bleiben, mich allezeit zu fürchten und alle meine Gebote zu beobachten, auf daß es ihnen und ihren Kindern wohlgehe ewiglich! (5. Mose 4.2) (5. Mose 28.14) (Josua 1.7) (Sprüche 4.27) 30 Gehe hin, sprich zu ihnen: Kehret in eure Zelte zurück! 31 Du aber bleibe hier bei mir, und ich will zu dir reden alle die Gebote und die Satzungen und die Rechte, welche du sie lehren sollst, damit sie sie tun in dem Lande, das ich ihnen gebe, es zu besitzen. - 32 So achtet denn darauf, zu tun, wie Jehova, euer Gott, euch geboten hat; weichet nicht ab zur Rechten noch zur Linken. 33 Auf dem ganzen Wege, den Jehova, euer Gott, euch geboten hat, sollt ihr wandeln, auf daß ihr lebet und es euch wohlgehe, und ihr eure Tage verlängert in dem Lande, das ihr besitzen werdet.