zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 3

Sieg über Og von Baschan

1 Und wir wandten uns und zogen des Weges nach Basan hinauf; und Og, der König von Basan, zog aus, uns entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Edrei. (4. Mose 21.33-35) 2 Und Jehova sprach zu mir: Fürchte ihn nicht! denn in deine Hand habe ich ihn und all sein Volk und sein Land gegeben; und tue ihm, wie du Sihon, dem Könige der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. 3 Und Jehova, unser Gott, gab auch Og, den König von Basan, und all sein Volk in unsere Hand; und wir schlugen ihn, bis ihm kein Entronnener übrigblieb. 4 Und in selbiger Zeit nahmen wir alle seine Städte ein; es war keine Stadt, die wir ihnen nicht nahmen: sechzig Städte, den ganzen Landstrich Argob, das Königreich Ogs in Basan; 5 alle diese Städte waren befestigt mit hohen Mauern, Toren und Riegeln; außer den sehr vielen offenen Städten. 6 Und wir verbannten sie, wie wir Sihon, dem Könige von Hesbon, getan hatten; wir verbannten ihre ganze Bevölkerung: Männer, Weiber und Kinder. 7 Aber alles Vieh und den Raub der Städte erbeuteten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Und wir nahmen in selbiger Zeit aus der Hand der zwei Könige der Amoriter das Land, welches diesseit des Jordan ist, vom Flusse Arnon bis an den Berg Hermon 9 (die Zidonier nennen den Hermon Sirjon, und die Amoriter nennen ihn Senir): (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte der Ebene und das ganze Gilead, und das ganze Basan bis Salka und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs in Basan. 11 Denn nur Og, der König von Basan, war von dem Überrest der Riesen übriggeblieben. Siehe, sein Bett, ein Bett von Eisen, ist es nicht in Rabba der Kinder Ammon? seine Länge mißt neun Ellen und seine Breite vier Ellen, nach dem Ellenbogen eines Mannes.

Verteilung des Ostjordanlandes

12 Und dieses Land nahmen wir in selbiger Zeit in Besitz. Von Aroer an, das am Flusse Arnon ist, und die Hälfte des Gebirges Gilead und seine Städte gab ich den Rubenitern und den Gaditern; (4. Mose 32.33) 13 und das Übrige von Gilead und das ganze Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamme Manasse. (Der ganze Landstrich Argob, das ganze Basan, dieses wird das Land der Riesen genannt. 14 Jair, der Sohn Manasses, nahm den ganzen Landstrich Argob bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter und nannte sie, das Basan, nach seinem Namen: Dörfer Jairs, bis auf diesen Tag.) 15 Und dem Makir gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und den Gaditern gab ich von Gilead bis zum Flusse Arnon, bis zur Mitte des Flusses und das Angrenzende, und bis zum Flusse Jabbok, der Grenze der Kinder Ammon; 17 und die Ebene und den Jordan und das Angrenzende, von Kinnereth bis zum Meere der Ebene, dem Salzmeere, unter den Abhängen des Pisga gegen Sonnenaufgang. 18 Und ich gebot euch in selbiger Zeit und sprach: Jehova, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben, es zu besitzen. Gerüstet sollt ihr, alle streitbaren Männer, vor euren Brüdern, den Kindern Israel, hinüberziehen. 19 Nur eure Weiber und eure Kinder und euer Vieh, ich weiß, daß ihr viel Vieh habt, sollen in euren Städten bleiben, die ich euch gegeben habe, 20 bis Jehova euren Brüdern Ruhe schafft wie euch, und auch sie das Land besitzen, welches Jehova, euer Gott, ihnen jenseit des Jordan gibt; dann sollt ihr zurückkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe. 21 Und dem Josua gebot ich in selbiger Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was Jehova, euer Gott, diesen zwei Königen getan hat; also wird Jehova allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet sie nicht! denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch streitet. (5. Mose 1.30)

Mose soll nicht nach Kanaan kommen

23 Und ich flehte zu Jehova in selbiger Zeit und sprach: 24 Herr, Jehova! du hast begonnen, deinem Knechte deine Größe und deine starke Hand zu zeigen; denn welcher Gott ist im Himmel und auf Erden, der tun könnte gleich deinen Werken und gleich deinen Machttaten? 25 Laß mich doch hinüberziehen und das gute Land sehen, welches jenseit des Jordan ist, dieses gute Gebirge und den Libanon. 26 Aber Jehova war über mich erzürnt um euretwillen und hörte nicht auf mich; und Jehova sprach zu mir: Laß es genug sein; rede mir fortan nicht mehr von dieser Sache! (4. Mose 20.12) 27 Steige auf den Gipfel des Pisga, und hebe deine Augen auf gegen Westen und gegen Norden und gegen Süden und gegen Osten, und sieh mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua und stärke ihn und befestige ihn; denn er soll vor diesem Volke her hinüberziehen, und er soll ihnen das Land, das du sehen wirst, als Erbe austeilen. - (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Und wir blieben im Tale, Beth-Peor gegenüber.