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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 29

Bund Gottes mit Israel im Land Moab - Mahnung zur Gesetzestreue

1 Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: (2. Mose 19.4) 2 Ihr habt alles gesehen, was Jehova vor euren Augen im Lande Ägypten getan hat, an dem Pharao und an allen seinen Knechten und an seinem ganzen Lande: 3 die großen Versuchungen, welche deine Augen gesehen haben, jene großen Zeichen und Wunder. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Aber Jehova hat euch nicht ein Herz gegeben, zu erkennen, und Augen, zu sehen, und Ohren, zu hören, bis auf diesen Tag. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Und ich habe euch vierzig Jahre in der Wüste geführt: eure Kleider sind nicht an euch zerfallen, und dein Schuh ist nicht abgenutzt an deinem Fuße; 6 Brot habt ihr nicht gegessen, und Wein und starkes Getränk habt ihr nicht getrunken; auf daß ihr erkenntet, daß ich Jehova, euer Gott, bin. (4. Mose 21.21) 7 Und als ihr an diesen Ort kamet, da zogen Sihon, der König von Hesbon, und Og, der König von Basan, aus, uns entgegen zum Streit, und wir schlugen sie; (4. Mose 32.1) 8 und wir nahmen ihr Land ein und gaben es den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamme der Manassiter zum Erbteil. 9 So beobachtet denn die Worte dieses Bundes und tut sie, auf daß ihr Gelingen habet in allem, was ihr tut. 10 Ihr stehet heute allesamt vor Jehova, eurem Gott: eure Häupter, eure Stämme, eure Ältesten und eure Vorsteher, 11 alle Männer von Israel, eure Kinder, eure Weiber und dein Fremdling, der inmitten deiner Lager ist, von deinem Holzhauer bis zu deinem Wasserschöpfer, 12 damit du in den Bund Jehovas, deines Gottes, eintretest und in seinen Eidschwur, den Jehova, dein Gott, heute mit dir macht; 13 auf daß er dich heute als sein Volk bestätige, und er dein Gott sei, wie er zu dir geredet, und wie er deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. (5. Mose 5.3) 14 Und nicht mit euch allein mache ich diesen Bund und diesen Eidschwur, 15 sondern mit dem, der heute hier ist, der mit uns vor Jehova, unserem Gott, steht, und mit dem, der heute nicht mit uns hier ist. 16 Denn ihr wisset ja, wie wir im Lande Ägypten gewohnt haben, und wie wir mitten durch die Nationen gezogen sind, durch die ihr gezogen seid; 17 und ihr habt ihre Scheusale gesehen, und ihre Götzen von Holz und Stein, Silber und Gold, die bei ihnen sind, (Hebräer 12.15) 18 daß kein Mann oder Weib, oder Geschlecht oder Stamm unter euch sei, dessen Herz sich heute von Jehova, unserem Gott, abwende, um hinzugehen, den Göttern jener Nationen zu dienen; daß nicht eine Wurzel unter euch sei, die Gift und Wermut trage, 19 und es geschehe, wenn er die Worte dieses Eidschwures hört, daß er sich in seinem Herzen segne und spreche: Ich werde Frieden haben, wenn ich auch in der Verstocktheit meines Herzens wandle! damit zu Grunde gehe das Getränkte mit dem Durstigen. (5. Mose 18.15) 20 Nicht wird Jehova ihm vergeben wollen, sondern alsdann wird der Zorn Jehovas und sein Eifer rauchen wider selbigen Mann; und der ganze Fluch, der in diesem Buche geschrieben ist, wird auf ihm ruhen, und Jehova wird seinen Namen unter dem Himmel austilgen; 21 und Jehova wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unglück aussondern, nach all den Flüchen des Bundes, der in diesem Buche des Gesetzes geschrieben ist. 22 Und das künftige Geschlecht, eure Kinder, die nach euch aufkommen werden, und der Ausländer, der aus fernem Lande kommen wird, werden sagen, wenn sie die Plagen dieses Landes sehen und seine Krankheiten, womit Jehova es geschlagen hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 daß sein ganzes Land Schwefel und Salz, ein Brand, ist, daß es nicht besät wird und nichts sprossen läßt, und keinerlei Kraut darin aufkommt, gleich der Umkehrung von Sodom und Gomorra, Adama und Zeboim, welche Jehova umkehrte in seinem Zorn und in seinem Grimm, - 24 und alle Nationen werden sagen: Warum hat Jehova diesem Lande also getan? Weshalb diese große Zornglut? 25 Und man wird sagen: Darum daß sie den Bund Jehovas, des Gottes ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen gemacht hatte, als er sie aus dem Lande Ägypten herausführte, 26 und hingingen und anderen Göttern dienten und sich vor ihnen niederbeugten, Göttern, die sie nicht kannten, und die er ihnen nicht zugeteilt hatte: 27 da entbrannte der Zorn Jehovas über dieses Land, so daß er den ganzen Fluch über dasselbe gebracht hat, der in diesem Buche geschrieben ist; 28 Und Jehova hat sie herausgerissen aus ihrem Lande im Zorn und im Grimm und in großem Unwillen, und hat sie in ein anderes Land geworfen, wie es an diesem Tage ist. - (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20) 29 Das Verborgene ist Jehovas, unseres Gottes; aber das Geoffenbarte ist unser und unserer Kinder ewiglich, damit wir alle Worte dieses Gesetzes tun.