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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 27

Gedenkaltar in Kanaan - Flüche vom Berg Ebal

1 Und Mose und die Ältesten von Israel geboten dem Volke und sprachen: Beobachtet das ganze Gebot, das ich euch heute gebiete! 2 Und es soll geschehen, an dem Tage, da ihr über den Jordan in das Land hinüberziehet, das Jehova, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen; 3 und wenn du hinübergezogen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes auf dieselben schreiben, damit du in das Land kommest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so wie Jehova, der Gott deiner Väter, zu dir geredet hat. 4 Und es soll geschehen, wenn ihr über den Jordan gezogen seid, so sollt ihr diese Steine, betreffs welcher ich euch heute gebiete, auf dem Berge Ebal aufrichten; und du sollst sie mit Kalk bestreichen. 5 Und du sollst daselbst Jehova, deinem Gott, einen Altar bauen, einen Altar von Steinen; du sollst kein Eisen über dieselben schwingen: (2. Mose 20.25) 6 von ganzen Steinen sollst du den Altar Jehovas, deines Gottes, bauen. Und du sollst Jehova, deinem Gott, Brandopfer darauf opfern, 7 und du sollst Friedensopfer opfern, und daselbst essen und dich freuen vor Jehova, deinem Gott. - (5. Mose 12.7) 8 Und auf die Steine sollst du alle Worte dieses Gesetzes schreiben, indem du sie deutlich eingräbst. 9 Und Mose und die Priester, die Leviten, redeten zu dem ganzen Israel und sprachen: Schweige und höre, Israel! an diesem Tage bist du Jehova, deinem Gott, zum Volke geworden. (5. Mose 26.18-19) 10 So gehorche der Stimme Jehovas, deines Gottes, und tue seine Gebote und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete. 11 Und Mose gebot dem Volke an selbigem Tage und sprach: 12 Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollen diese auf dem Berge Gerisim stehen, um das Volk zu segnen: Simeon und Levi und Juda und Issaschar und Joseph und Benjamin; (5. Mose 11.29) 13 und diese sollen auf dem Berge Ebal stehen zum Fluchen: Ruben, Gad und Aser und Sebulon, Dan und Naphtali. 14 Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern von Israel mit lauter Stimme sprechen: 15 Verflucht sei der Mann, der ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, einen Greuel vor Jehova, ein Machwerk von Künstlerhand und es im Geheimen aufstellt! und das ganze Volk antworte und sage: Amen! (2. Mose 20.23) (2. Mose 34.17) 16 Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 21.17) 17 Verflucht sei, wer die Grenze seines Nächsten verrückt! und das ganze Volk sage: Amen! (5. Mose 19.14) 18 Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 19.14) 19 Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 22.20-21) 20 Verflucht sei, wer bei dem Weibe seines Vaters liegt, denn er hat die Decke seines Vaters aufgedeckt! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 18.8) 21 Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 22.18) 22 Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, der Tochter seines Vaters oder der Tochter seiner Mutter! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.11) 23 Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 18.17) 24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten im Geheimen erschlägt! und das ganze Volk sage: Amen! (4. Mose 35.20) 25 Verflucht sei, wer ein Geschenk nimmt, um jemand zu erschlagen, unschuldiges Blut zu vergießen! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 23.8) (5. Mose 16.19) 26 Verflucht sei, wer nicht aufrecht hält die Worte dieses Gesetzes, sie zu tun! und das ganze Volk sage: Amen! (Galater 3.10)