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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 26

Verordnungen über Erstlingsfrüchte und Zehnten

1 Und es soll geschehen, wenn du in das Land kommst, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und du besitzest es und wohnst darin, 2 so sollst du von den Erstlingen aller Frucht des Erdbodens nehmen, die du von deinem Lande einbringen wirst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und an den Ort gehen, welchen Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen; (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 und du sollst zu dem Priester kommen, der in jenen Tagen sein wird, und zu ihm sagen: Ich tue heute Jehova, deinem Gott, kund, daß ich in das Land gekommen bin, welches Jehova unseren Vätern geschworen hat, uns zu geben. 4 Und der Priester soll den Korb von deiner Hand nehmen und ihn vor den Altar Jehovas, deines Gottes, niedersetzen. 5 Und du sollst vor Jehova, deinem Gott, anheben und sprechen: Ein umherirrender Aramäer war mein Vater; und er zog nach Ägypten hinab und hielt sich daselbst auf als ein geringes Häuflein; und er wurde daselbst zu einer großen, starken und zahlreichen Nation. (1. Mose 46.5) 6 Und die Ägypter mißhandelten uns und bedrückten uns und legten uns einen harten Dienst auf. 7 Da schrieen wir zu Jehova, dem Gott unserer Väter; und Jehova hörte unsere Stimme und sah unser Elend und unsere Mühsal und unseren Druck. 8 Und Jehova führte uns aus Ägypten heraus mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit großem Schrecken, und mit Zeichen und mit Wundern; 9 und er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, ein Land, das von Milch und Honig fließt. 10 Und nun siehe, ich habe die Erstlinge der Frucht des Landes gebracht, das du, Jehova, mir gegeben hast. - Und du sollst sie vor Jehova, deinem Gott, niederlegen und anbeten vor Jehova, deinem Gott; 11 und du sollst dich freuen all des Guten, das Jehova, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat, du und der Levit und der Fremdling, der in deiner Mitte ist. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du fertig bist mit dem Abtragen alles Zehnten deines Ertrages im dritten Jahre, dem Jahre des Zehnten, und du ihn dem Leviten, dem Fremdling, der Waise und der Witwe gegeben hast, damit sie in deinen Toren essen und sich sättigen: (5. Mose 14.27-29) 13 so sollst du vor Jehova, deinem Gott, sprechen: Ich habe das Heilige aus dem Hause weggeschafft und habe es auch dem Leviten und dem Fremdling, der Waise und der Witwe gegeben, nach all deinem Gebot, das du mir geboten hast; ich habe deine Gebote nicht übertreten noch vergessen. 14 Ich habe nicht davon gegessen in meiner Trauer, und habe nicht davon weggeschafft als ein Unreiner, und habe nicht davon für einen Toten gegeben; ich habe der Stimme Jehovas, meines Gottes, gehorcht, ich habe getan nach allem, was du mir geboten hast. 15 Blicke hernieder von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel, und das Land, das du uns gegeben, wie du unseren Vätern geschworen hast, ein Land, das von Milch und Honig fließt!

Pflichten und Rechte Israels

16 An diesem Tage gebietet dir Jehova, dein Gott, diese Satzungen und Rechte zu tun: so beobachte und tue sie mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele. 17 Du hast heute dem Jehova sagen lassen, daß er dein Gott sein soll, und daß du auf seinen Wegen wandeln und seine Satzungen und seine Gebote und seine Rechte beobachten und seiner Stimme gehorchen willst. 18 Und Jehova hat dir heute sagen lassen, daß du ihm ein Eigentumsvolk sein sollst, so wie er zu dir geredet hat, und daß du alle seine Gebote beobachten sollst; 19 und daß er dich zur höchsten über alle Nationen machen will, die er gemacht hat, zum Ruhm und zum Namen und zum Schmuck; und daß du Jehova, deinem Gott, ein heiliges Volk sein sollst, so wie er geredet hat. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)