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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 18

Versorgung der Priester

1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi, sollen kein Teil noch Erbe mit Israel haben; die Feueropfer Jehovas und sein Erbteil sollen sie essen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Aber er soll kein Erbteil haben inmitten seiner Brüder; Jehova ist sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat. - 3 Und dies soll das Recht der Priester sein von seiten des Volkes, von seiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind- oder Kleinvieh: Man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen. 4 Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben; 5 denn ihn hat Jehova, dein Gott, erwählt aus allen deinen Stämmen, damit er dastehe, um den Dienst im Namen Jehovas zu verrichten, er und seine Söhne, alle Tage. - 6 Und wenn der Levit kommen wird aus einem deiner Tore, aus ganz Israel, wo er sich aufhält, und er kommt nach aller Lust seiner Seele an den Ort, den Jehova erwählen wird, 7 und verrichtet den Dienst im Namen Jehovas, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die daselbst vor Jehova stehen: 8 so sollen sie zu gleichen Teilen essen, außer dem, was er von seinem väterlichen Eigentum verkauft hat.

Warnung vor Zauberei und Wahrsagerei

9 Wenn du in das Land kommst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du nicht lernen, nach den Greueln dieser Nationen zu tun. 10 Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier, (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 oder Bannsprecher oder Totenbeschwörer oder Wahrsager oder der die Toten befragt. (1. Samuel 28.11) 12 Denn ein Greuel für Jehova ist ein jeder, der diese Dinge tut; und um dieser Greuel willen treibt Jehova, dein Gott, sie vor dir aus. 13 Du sollst vollkommen sein gegen Jehova, deinen Gott. (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 Denn diese Nationen, die du austreiben wirst, hören auf Zauberer und auf Wahrsager; du aber - nicht also hat Jehova, dein Gott, dir gestattet.

Ankündigung des rechten Propheten

15 Einen Propheten aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern, gleich mir, wird Jehova, dein Gott, dir erwecken; auf ihn sollt ihr hören; (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24) 16 nach allem, was du von Jehova, deinem Gott, am Horeb begehrt hast am Tage der Versammlung, indem du sprachest: Ich möchte nicht weiter die Stimme Jehovas, meines Gottes, hören, und dieses große Feuer möchte ich nicht mehr sehen, daß ich nicht sterbe! (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Und Jehova sprach zu mir: Gut ist, was sie geredet haben. (5. Mose 5.25) 18 Einen Propheten, gleich dir, will ich ihnen aus der Mitte ihrer Brüder erwecken; und ich will meine Worte in seinen Mund legen, und er wird zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde. 19 Und es wird geschehen, der Mann, der nicht hört auf meine Worte, die er in meinem Namen reden wird, von dem werde ich es fordern. - 20 Doch der Prophet, der sich vermessen wird, in meinem Namen ein Wort zu reden, das ich ihm nicht geboten habe zu reden, oder der im Namen anderer Götter reden wird: Selbiger Prophet soll sterben. (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15) 21 Und wenn du in deinem Herzen sprichst: Wie sollen wir das Wort erkennen, das Jehova nicht geredet hat? 22 Wenn der Prophet im Namen Jehovas redet, und das Wort geschieht nicht und trifft nicht ein, so ist das das Wort, welches Jehova nicht geredet hat; mit Vermessenheit hat der Prophet es geredet; du sollst dich nicht vor ihm fürchten.