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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 8

Weihe Aarons und seiner Söhne

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: (2. Mose 29.1) 2 Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, und die Kleider und das Salböl und den Farren des Sündopfers und die zwei Widder und den Korb des Ungesäuerten; 3 und versammle die ganze Gemeinde am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 4 Und Mose tat, so wie Jehova ihm geboten hatte; und die Gemeinde versammelte sich am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 5 Und Mose sprach zu der Gemeinde: Dies ist es, was Jehova zu tun geboten hat. 6 Und Mose ließ Aaron und seine Söhne herzunahen und wusch sie mit Wasser. 7 Und er legte ihm den Leibrock an und umgürtete ihn mit dem Gürtel; und er bekleidete ihn mit dem Oberkleide und legte ihm das Ephod an und umgürtete ihn mit dem gewirkten Gürtel des Ephods und band es ihm damit an; 8 und er setzte das Brustschild darauf und legte in das Brustschild die Urim und die Thummim; (2. Mose 28.30) 9 und er setzte den Kopfbund auf sein Haupt und setzte an den Kopfbund, an seine Vorderseite, das Goldblech, das heilige Diadem: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und heiligte sie. (2. Mose 30.25-26) 11 Und er sprengte davon siebenmal auf den Altar, und er salbte den Altar und alle seine Geräte und das Becken und sein Gestell, um sie zu heiligen. 12 Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu heiligen. 13 Und Mose ließ die Söhne Aarons herzunahen und bekleidete sie mit den Leibröcken und umgürtete sie mit den Gürteln und band ihnen die hohen Mützen um: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 14 Und er brachte den Farren des Sündopfers herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Farren des Sündopfers. (3. Mose 4.1) 15 Und er schlachtete ihn, und Mose nahm das Blut und tat davon mit seinem Finger an die Hörner des Altars ringsum und entsündigte den Altar; und das Blut goß er an den Fuß des Altars und heiligte ihn, indem er Sühnung für ihn tat. 16 Und er nahm das ganze Fett, das am Eingeweide ist, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und ihr Fett, und Mose räucherte es auf dem Altar. 17 Und den Farren und seine Haut und sein Fleisch und seinen Mist verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - 18 Und er brachte den Widder des Brandopfers herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders. (3. Mose 1.10-13) 19 Und er schlachtete ihn, und Mose sprengte das Blut an den Altar ringsum. 20 Und den Widder zerlegte er in seine Stücke, und Mose räucherte den Kopf und die Stücke und das Fett; 21 und das Eingeweide und die Schenkel wusch er mit Wasser. Und Mose räucherte den ganzen Widder auf dem Altar: es war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, es war ein Feueropfer dem Jehova, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - 22 Und er brachte den zweiten Widder, den Widder der Einweihung, herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders. (3. Mose 7.37) 23 Und er schlachtete ihn, und Mose nahm von seinem Blute und tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 24 Und er ließ die Söhne Aarons herzunahen, und Mose tat von dem Blute auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und Mose sprengte das Blut an den Altar ringsum. 25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett, das am Eingeweide ist, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und ihr Fett und den rechten Schenkel; 26 und er nahm aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor Jehova war, einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brotes und einen Fladen, und legte es auf die Fettstücke und auf den rechten Schenkel; 27 und er legte das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und webte es als Webopfer vor Jehova. 28 Und Mose nahm es von ihren Händen weg und räucherte es auf dem Altar, auf dem Brandopfer: es war ein Einweihungsopfer zum lieblichen Geruch, es war ein Feueropfer dem Jehova. 29 Und Mose nahm die Brust und webte sie als Webopfer vor Jehova; von dem Einweihungswidder ward sie dem Mose zuteil, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blute, das auf dem Altar war, und sprengte es auf Aaron, auf seine Kleider, und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er heiligte Aaron, seine Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm. 31 Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kochet das Fleisch an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; und ihr sollt es daselbst essen und das Brot, das im Korbe des Einweihungsopfers ist, so wie ich geboten habe und gesagt: Aaron und seine Söhne sollen es essen. 32 Und das Übrige von dem Fleische und von dem Brote sollt ihr mit Feuer verbrennen. 33 Und von dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen sieben Tage lang, bis zu dem Tage, da die Tage eures Einweihungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage sollt ihr eingeweiht werden. 34 So wie man an diesem Tage getan, hat Jehova zu tun geboten, um Sühnung für euch zu tun. 35 Und ihr sollt an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft Tag und Nacht bleiben, sieben Tage lang, und sollt die Vorschriften Jehovas beobachten, daß ihr nicht sterbet; denn also ist mir geboten worden. 36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was Jehova durch Mose geboten hatte.