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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 16

Der Versöhnungstag

1 Und Jehova redete zu Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, als sie vor Jehova nahten und starben; (3. Mose 10.1-2) 2 und Jehova sprach zu Mose: Rede zu deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu aller Zeit in das Heiligtum hineingehe innerhalb des Vorhangs, vor den Deckel, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke über dem Deckel. (2. Mose 26.33-34) 3 Auf diese Weise soll Aaron in das Heiligtum hineingehen: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und einem Widder zum Brandopfer. (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 Er soll einen heiligen Leibrock von Linnen anziehen, und Beinkleider von Linnen sollen auf seinem Fleische sein, und mit einem Gürtel von Linnen soll er sich umgürten, und einen Kopfbund von Linnen sich umbinden: das sind heilige Kleider; und er soll sein Fleisch im Wasser baden und sie anziehen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Und von der Gemeinde der Kinder Israel soll er zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer. 6 Und Aaron soll den Farren des Sündopfers, der für ihn ist, herzubringen und Sühnung tun für sich und für sein Haus. (Hebräer 7.27) 7 Und er soll die zwei Böcke nehmen und sie vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 8 Und Aaron soll Lose werfen über die zwei Böcke, ein Los für Jehova und ein Los für Asasel. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Und Aaron soll den Bock herzubringen, auf welchen das Los für Jehova gefallen ist, und ihn opfern als Sündopfer. 10 Und der Bock, auf welchen das Los für Asasel gefallen ist, soll lebendig vor Jehova gestellt werden, um auf ihm Sühnung zu tun, um ihn als Asasel fortzuschicken in die Wüste. 11 Und Aaron bringe den Farren des Sündopfers, der für ihn ist, herzu und tue Sühnung für sich und für sein Haus, und schlachte den Farren des Sündopfers, der für ihn ist. 12 Und er nehme eine Pfanne voll Feuerkohlen von dem Altar, vor Jehova, und seine beiden Hände voll wohlriechenden, kleingestoßenen Räucherwerks, und bringe es innerhalb des Vorhangs. 13 Und er lege das Räucherwerk auf das Feuer vor Jehova, damit die Wolke des Räucherwerks den Deckel bedecke, der auf dem Zeugnis ist, und er nicht sterbe. 14 Und er nehme von dem Blute des Farren und sprenge mit seinem Finger auf die Vorderseite des Deckels gegen Osten; und vor den Deckel soll er von dem Blute siebenmal sprengen mit seinem Finger. 15 Und er schlachte den Bock des Sündopfers, der für das Volk ist, und bringe sein Blut innerhalb des Vorhangs, und tue mit seinem Blute, so wie er mit dem Blute des Farren getan hat, und sprenge es auf den Deckel und vor den Deckel; (Römer 3.25) 16 Und er tue Sühnung für das Heiligtum wegen der Unreinigkeiten der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen, nach allen ihren Sünden; und ebenso soll er für das Zelt der Zusammenkunft tun, das bei ihnen weilt, inmitten ihrer Unreinigkeiten. (3. Mose 17.11) 17 Und kein Mensch soll in dem Zelte der Zusammenkunft sein, wenn er hineingeht, um Sühnung zu tun im Heiligtum, bis er hinausgeht. Und so tue er Sühnung für sich und für sein Haus und für die ganze Versammlung Israels. 18 Und er soll hinausgehen zu dem Altar, der vor Jehova ist, und Sühnung für ihn tun; und er nehme von dem Blute des Farren und von dem Blute des Bockes und tue es an die Hörner des Altars ringsum, (2. Mose 30.10) 19 und sprenge von dem Blute mit seinem Finger siebenmal an denselben und reinige ihn und heilige ihn von den Unreinigkeiten der Kinder Israel. 20 Und hat er die Sühnung des Heiligtums und des Zeltes der Zusammenkunft und des Altars vollendet, so soll er den lebendigen Bock herzubringen. 21 Und Aaron lege seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes und bekenne auf ihn alle Ungerechtigkeiten der Kinder Israel und alle ihre Übertretungen nach allen ihren Sünden; und er lege sie auf den Kopf des Bockes und schicke ihn durch einen bereitstehenden Mann fort in die Wüste, 22 damit der Bock alle ihre Ungerechtigkeiten auf sich trage in ein ödes Land; und er schicke den Bock fort in die Wüste. 23 Und Aaron soll in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen und die Kleider von Linnen ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum hineinging, und sie dort niederlegen; 24 und er soll sein Fleisch im Wasser baden an heiligem Orte und seine Kleider anziehen; und er soll hinausgehen und sein Brandopfer und das Brandopfer des Volkes opfern und Sühnung tun für sich und für das Volk. 25 Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar räuchern. 26 Und wer den Bock als Asasel fortführt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen. 27 Und den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut hineingebracht worden ist, um Sühnung zu tun im Heiligtum, soll man hinausschaffen außerhalb des Lagers, und ihre Häute und ihr Fleisch und ihren Mist mit Feuer verbrennen. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen. 29 Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt; 30 denn an diesem Tage wird man Sühnung für euch tun, um euch zu reinigen: von allen euren Sünden werdet ihr rein sein vor Jehova. (Hebräer 10.3) 31 Ein Sabbath der Ruhe soll er euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, eine ewige Satzung. 32 Und es soll Sühnung tun der Priester, den man salben und den man weihen wird, um den Priesterdienst auszuüben an seines Vaters Statt; und er soll die Kleider von Linnen anziehen, die heiligen Kleider; 33 und er soll Sühnung tun für das heilige Heiligtum und für das Zelt der Zusammenkunft, und für den Altar soll er Sühnung tun, und für die Priester und für das ganze Volk der Gemeinde soll er Sühnung tun. 34 Und das soll euch zur ewigen Satzung sein, um für die Kinder Israel Sühnung zu tun wegen aller ihrer Sünden einmal im Jahre. Und er tat, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.