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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 40

Heiligtum: Aufrichtung und Einweihung des Heiligtums

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: (2. Mose 25.1) 2 Am Tage des ersten Monats, am Ersten des Monats, sollst du die Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft aufrichten. 3 Und du sollst die Lade des Zeugnisses dareinstellen und die Lade mit dem Vorhang verdecken. 4 Und bringe den Tisch hinein und richte zu, was auf ihm zuzurichten ist; und bringe den Leuchter hinein und zünde seine Lampen an. 5 Und stelle den goldenen Altar zum Räucherwerk vor die Lade des Zeugnisses, und hänge den Vorhang des Eingangs zur Wohnung auf. 6 Und stelle den Brandopferaltar vor den Eingang der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft. 7 Und stelle das Becken zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar, und tue Wasser darein. 8 Und richte den Vorhof auf ringsum und hänge den Vorhang vom Tore des Vorhofs auf. 9 Und nimm das Salböl und salbe die Wohnung und alles, was darin ist, und heilige sie und alle ihre Geräte; und sie soll heilig sein. 10 Und salbe den Brandopferaltar und alle seine Geräte, und heilige den Altar; und der Altar soll hochheilig sein. 11 Und salbe das Becken und sein Gestell, und heilige es. 12 Und laß Aaron und seine Söhne herzunahen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und wasche sie mit Wasser. 13 Und bekleide Aaron mit den heiligen Kleidern und salbe ihn und heilige ihn, daß er mir den Priesterdienst ausübe. 14 Und seine Söhne sollst du herzunahen lassen und sie mit den Leibröcken bekleiden. 15 Und du sollst sie salben, so wie du ihren Vater gesalbt hast, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. Und ihre Salbung soll geschehen, um ihnen zu einem ewigen Priestertum zu sein bei ihren Geschlechtern. 16 Und Mose tat es; nach allem, was Jehova ihm geboten hatte, also tat er. 17 Und es geschah im ersten Monat, im zweiten Jahre, am Ersten des Monats, da wurde die Wohnung aufgerichtet. 18 Und Mose richtete die Wohnung auf und setzte ihre Füße und stellte ihre Bretter auf und setzte ihre Riegel ein und richtete ihre Säulen auf; 19 und er breitete das Zelt über die Wohnung und legte die Decke des Zeltes oben darüber: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 20 Und er nahm das Zeugnis und legte es in die Lade und tat die Stangen an die Lade und legte den Deckel auf die Lade, oben darauf; 21 und er brachte die Lade in die Wohnung und hing den Scheidevorhang auf und verdeckte die Lade des Zeugnisses: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 22 Und er setzte den Tisch in das Zelt der Zusammenkunft an die Seite der Wohnung gegen Norden, außerhalb des Vorhangs; 23 und er richtete darauf eine Brotschicht zu vor Jehova: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 24 Und er stellte den Leuchter in das Zelt der Zusammenkunft, dem Tische gegenüber, an die Seite der Wohnung gegen Mittag, 25 und er zündete die Lampen an vor Jehova: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 26 Und er stellte den goldenen Altar in das Zelt der Zusammenkunft vor den Vorhang 27 und räucherte darauf wohlriechendes Räucherwerk: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 28 Und er hing den Vorhang des Eingangs zur Wohnung auf. 29 Und den Brandopferaltar stellte er an den Eingang der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft, und er opferte darauf das Brandopfer und das Speisopfer: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und er stellte das Becken zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar und tat Wasser darein zum Waschen. 31 Und Mose und Aaron und seine Söhne wuschen daraus ihre Hände und ihre Füße; 32 wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingingen und wenn sie dem Altar nahten, wuschen sie sich, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 33 Und er richtete den Vorhof auf, rings um die Wohnung und um den Altar und hing den Vorhang vom Tore des Vorhofs auf. Und so vollendete Mose das Werk. 34 Und die Wolke bedeckte das Zelt der Zusammenkunft, und die Herrlichkeit Jehovas erfüllte die Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5) 35 Und Mose konnte nicht in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen; denn die Wolke ruhte darauf, und die Herrlichkeit Jehovas erfüllte die Wohnung. 36 Und wenn die Wolke sich von der Wohnung erhob, so brachen die Kinder Israel auf, auf allen ihren Zügen. (4. Mose 10.34-36) 37 Und wenn die Wolke sich nicht erhob, so brachen sie nicht auf, bis zu dem Tage, da sie sich erhob. 38 Denn die Wolke Jehovas war des Tages auf der Wohnung, und des Nachts war ein Feuer darin vor den Augen des ganzen Hauses Israel, auf allen ihren Zügen.