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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 12

Passah und Fest der ungesäuerten Brote

1 Und Jehova redete zu Mose und Aaron im Lande Ägypten und sprach: 2 Dieser Monat soll euch der Anfang der Monate sein, er soll euch der erste sein von den Monaten des Jahres. (2. Mose 13.4) 3 Redet zu der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am Zehnten dieses Monats, da nehme sich ein jeder ein Lamm für ein Vaterhaus, ein Lamm für ein Haus. 4 Und wenn das Haus nicht zahlreich genug ist für ein Lamm, so nehme er es und sein Nachbar, der nächste an seinem Hause, nach der Zahl der Seelen; einen jeden sollt ihr nach dem Maße seines Essens rechnen auf das Lamm. 5 Ein Lamm ohne Fehl sollt ihr haben, ein männliches, einjährig; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr es nehmen. (3. Mose 22.20) 6 Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats; und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden. 7 Und sie sollen von dem Blute nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in welchen sie es essen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Und sie sollen in selbiger Nacht das Fleisch essen, gebraten am Feuer, und ungesäuertes Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts roh davon essen und keineswegs im Wasser gesotten, sondern am Feuer gebraten: seinen Kopf samt seinen Schenkeln und samt seinem Eingeweide. 10 Und ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen; und was davon bis an den Morgen übrigbleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen. 11 Und also sollt ihr es essen: Eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und euren Stab in eurer Hand; und ihr sollt es essen in Eile. Es ist das Passah Jehovas. (Jesaja 52.12) 12 Und ich werde in dieser Nacht durch das Land Ägypten gehen und alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlagen vom Menschen bis zum Vieh, und ich werde Gericht üben an allen Göttern Ägyptens, ich, Jehova. (4. Mose 33.4) 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen sein an den Häusern, worin ihr seid; und sehe ich das Blut, so werde ich an euch vorübergehen; und es wird keine Plage zum Verderben unter euch sein, wenn ich das Land Ägypten schlage. (Hebräer 11.28) 14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als Fest dem Jehova; als ewige Satzung bei euren Geschlechtern sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen; ja, am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern wegtun; denn jeder, der Gesäuertes isset, von dem ersten Tage bis zu dem siebten Tage, selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. (2. Mose 13.7) 16 Und am ersten Tage soll euch eine heilige Versammlung und am siebten Tage eine heilige Versammlung sein; keinerlei Arbeit soll an ihnen getan werden; nur was von jeder Seele gegessen wird, das allein soll von euch bereitet werden. 17 Und so beobachtet das Fest der ungesäuerten Brote; denn an diesem selbigen Tage habe ich eure Heere aus dem Lande Ägypten herausgeführt. Und ihr sollt diesen Tag beobachten bei euren Geschlechtern als ewige Satzung. 18 Im ersten Monat, am 14. Tage des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tage des Monats, am Abend. 19 Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isset, selbige Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremdling oder Eingeborener des Landes. 20 Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen. 21 Und Mose rief alle Ältesten Israels und sprach zu ihnen: Greifet und nehmet euch Kleinvieh nach euren Familien und schlachtet das Passah; 22 und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut, das in dem Becken ist, und streichet von dem Blute, das in dem Becken ist, an die Oberschwelle und an die beiden Pfosten; ihr aber, keiner von euch soll zur Türe seines Hauses hinausgehen bis an den Morgen. 23 Und Jehova wird hindurchgehen, die Ägypter zu schlagen; und sieht er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten, so wird Jehova an der Tür vorübergehen und wird dem Verderber nicht erlauben, in eure Häuser zu kommen, um zu schlagen. 24 Und ihr sollt dieses beobachten als eine Satzung für dich und deine Kinder ewiglich. 25 Und es soll geschehen, wenn ihr in das Land kommet, das Jehova euch geben wird, so wie er geredet hat, so sollt ihr diesen Dienst beobachten. 26 Und es soll geschehen, wenn eure Kinder zu euch sagen werden: Was soll euch dieser Dienst? (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 so sollt ihr sagen: Es ist ein Passahopfer dem Jehova, der an den Häusern der Kinder Israel in Ägypten vorüberging, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser rettete. Und das Volk neigte sich und betete an. 28 Und die Kinder Israel gingen hin und taten es; so wie Jehova Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie.

Zehnte Plage: Tod der Erstgeburt

29 Und es geschah um Mitternacht, da schlug Jehova alle Erstgeburt im Lande Ägypten, von dem Erstgeborenen des Pharao, der auf seinem Throne saß, bis zum Erstgeborenen des Gefangenen, der im Kerker war, und alle Erstgeburt des Viehes. (2. Mose 4.23) 30 Und der Pharao stand in der Nacht auf, er und alle seine Knechte und alle Ägypter, und es entstand ein großes Geschrei in Ägypten; denn es war kein Haus, worin nicht ein Toter war. 31 Und er rief Mose und Aaron in der Nacht und sprach: Machet euch auf, ziehet weg aus der Mitte meines Volkes, sowohl ihr als auch die Kinder Israel, und gehet hin, dienet Jehova, wie ihr geredet habt; 32 auch euer Kleinvieh und eure Rinder nehmet mit, so wie ihr geredet habt, und gehet hin und segnet mich auch! (2. Mose 10.26) 33 Und die Ägypter drängten das Volk, sie eilends aus dem Lande ziehen zu lassen; denn sie sagten: Wir alle sind des Todes! (2. Mose 6.1)

Israels Auszug aus Ägypten - Ordnung des Passah

34 Und das Volk trug seinen Teig, ehe er gesäuert war, ihre Backschüsseln in ihre Kleider gebunden, auf ihren Schultern. 35 Und die Kinder Israel taten nach dem Worte Moses und forderten von den Ägyptern silberne Geräte und goldene Geräte und Kleider. (2. Mose 11.2) 36 Und Jehova gab dem Volke Gnade in den Augen der Ägypter, und sie gaben ihnen das Geforderte; und sie beraubten die Ägypter. (2. Mose 3.21) 37 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses nach Sukkoth, bei 600000 Mann zu Fuß, die Männer ohne die Kinder. 38 Und auch viel Mischvolk zog mit ihnen herauf, und Kleinvieh und Rinder, sehr viel Vieh. 39 Und sie backten den Teig, den sie aus Ägypten gebracht hatten, zu ungesäuerten Kuchen; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten getrieben worden waren und nicht hatten verziehen können; und sie hatten auch keine Zehrung für sich bereitet. 40 Und die Wohnzeit der Kinder Israel, die sie in Ägypten zugebracht haben, ist 430 Jahre. (1. Mose 15.13) 41 Und es geschah am Ende der 430 Jahre, und es geschah an diesem selbigen Tage, daß alle Heere Jehovas aus dem Lande Ägypten auszogen. 42 Dies ist eine Nacht, die dem Jehova zu beobachten ist, weil er sie aus dem Lande Ägypten herausführte; diese selbige Nacht gehört dem Jehova, sie ist zu beobachten von allen Kindern Israel bei ihren Geschlechtern. 43 Und Jehova redete zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung des Passah: Kein Fremdling soll davon essen; 44 jedes Mannes Knecht aber, ein für Geld Erkaufter, wenn du ihn beschneidest, dann darf er davon essen. 45 Ein Beisaß und ein Mietling soll nicht davon essen. 46 In einem Hause soll es gegessen werden; du sollst nichts von dem Fleische aus dem Hause hinausbringen, und ihr sollt kein Bein an ihm zerbrechen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. 48 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt und das Passah dem Jehova feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Eingeborener des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Ein Gesetz soll sein für den Eingeborenen und für den Fremdling, der in eurer Mitte weilt. (3. Mose 24.22) 50 Und alle Kinder Israel taten, wie Jehova Mose und Aaron geboten hatte; also taten sie. 51 Und es geschah an diesem selbigen Tage, da führte Jehova die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraus nach ihren Heeren.