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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Könige - Kapitel 25

1 Und es geschah im neunten Jahre seiner Regierung, im zehnten Monat, am Zehnten des Monats, da kam Nebukadnezar, der König von Babel, er und sein ganzes Heer, wider Jerusalem und belagerte es; und sie bauten eine Verschanzung wider dasselbe ringsumher. 2 Und die Stadt kam in Belagerung bis in das elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Am Neunten des vierten Monats, da nahm der Hunger in der Stadt überhand; und es war kein Brot mehr da für das Volk des Landes. 4 Und die Stadt wurde erbrochen, und alle Kriegsmänner flohen des Nachts auf dem Wege durch das Tor, welches zwischen den beiden Mauern bei dem Garten des Königs lag (die Chaldäer aber waren rings um die Stadt her); und man zog den Weg zur Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach, und sie erreichten ihn in den Ebenen von Jericho; und sein ganzes Heer zerstreute sich von ihm weg. 6 Und sie ergriffen den König und führten ihn zu dem König von Babel nach Ribla hinauf; und man sprach das Urteil über ihn. 7 Und man schlachtete die Söhne Zedekias vor seinen Augen; und man blendete die Augen Zedekias, und band ihn mit ehernen Fesseln und brachte ihn nach Babel.

Zerstörung Jerusalems und des Tempels - Zweite Wegführung nach Babel

8 Und im fünften Monat, am Siebten des Monats, das war das neunzehnte Jahr des Königs Nebukadnezar, des Königs von Babel, kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der Knecht des Königs von Babel, nach Jerusalem. 9 Und er verbrannte das Haus Jehovas und das Haus des Königs; und alle Häuser Jerusalems und jedes große Haus verbrannte er mit Feuer. 10 Und das ganze Heer der Chaldäer, das bei dem Obersten der Leibwache war, riß die Mauern von Jerusalem ringsum nieder. 11 Und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen, und die Überläufer, die zum König von Babel übergelaufen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg. 12 Aber von den Geringen des Landes ließ der Oberste der Leibwache zurück zu Weingärtnern und zu Ackerleuten. 13 Und die ehernen Säulen, die am Hause Jehovas waren, und die Gestelle und das eherne Meer, die im Hause Jehovas waren, zerschlugen die Chaldäer und führten das Erz davon nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 14 Und die Töpfe und die Schaufeln und die Lichtmesser und die Schalen, und alle ehernen Geräte, womit man den Dienst verrichtete, nahmen sie weg. 15 Auch die Räucherpfannen und die Sprengschalen, was von Gold war, das Gold, und was von Silber war, das Silber, nahm der Oberste der Leibwache weg. 16 Die zwei Säulen, das eine Meer und die Gestelle, die Salomo für das Haus Jehovas gemacht hatte: das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Achtzehn Ellen war die Höhe der einen Säule, und ein Kapitäl von Erz war darauf, und die Höhe des Kapitäls war drei Ellen, und Netzwerk und Granatäpfel waren an dem Kapitäl ringsum: alles von Erz; und desgleichen war die andere Säule nebst dem Netzwerk. 18 Und der Oberste der Leibwache nahm Scheraja, den Oberpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Hüter der Schwelle; 19 und aus der Stadt nahm er einen Kämmerer, der über die Kriegsleute bestellt war, und fünf Männer von denen, welche das Angesicht des Königs sahen, die in der Stadt vorgefunden wurden, und den Schreiber des Heerobersten, der das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Mann von dem Volke des Landes, die in der Stadt vorgefunden wurden. 20 Und Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nahm sie und brachte sie zu dem König von Babel nach Ribla. 21 Und der König von Babel erschlug sie und tötete sie zu Ribla im Lande Hamath. - Und so wurde Juda aus seinem Lande weggeführt. (2. Könige 23.33)

Statthalter Gedalja

22 Und über das Volk, das im Lande Juda übriggeblieben war, welches Nebukadnezar, der König von Babel, übriggelassen hatte, über sie bestellte er Gedalja, den Sohn Achikams, des Sohnes Schaphans. 23 Und als alle Heerobersten, sie und ihre Männer, hörten, daß der König von Babel Gedalja bestellt habe, da kamen sie zu Gedalja nach Mizpa; nämlich Ismael, der Sohn Nethanjas, und Jochanan, der Sohn Kareachs, und Seraja, der Sohn Tanchumeths, der Netophathiter, und Jaasanja, der Sohn des Maakathiters, sie und ihre Männer. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht vor den Knechten der Chaldäer; bleibet im Lande und dienet dem König von Babel, so wird es euch wohlgehen. 25 Es geschah aber im siebten Monat, da kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elischamas, vom königlichen Geschlecht, und zehn Männer mit ihm; und sie erschlugen Gedalja (und er starb) sowie die Juden und die Chaldäer, die zu Mizpa bei ihm waren. 26 Da machte sich alles Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, mit den Heerobersten auf, und sie kamen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jojachins Begnadigung

27 Und es geschah im 37. Jahre der Wegführung Jojakins, des Königs von Juda, im zwölften Monat, am 27. des Monats, da erhob Ewil-Merodak, der König von Babel, im Jahre, da er König wurde, das Haupt Jojakins, des Königs von Juda, aus dem Gefängnis. (2. Könige 24.15) 28 Und er redete gütig mit ihm und setzte seinen Stuhl über den Stuhl der Könige, die bei ihm in Babel waren; 29 und er veränderte die Kleider seines Gefängnisses; und er aß beständig vor ihm alle Tage seines Lebens. 30 Und sein Unterhalt, ein beständiger Unterhalt, wurde ihm, soviel er täglich bedurfte, von dem König gegeben alle Tage seines Lebens.