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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 4

Tempelausstattung

1 Und er machte einen ehernen Altar: zwanzig Ellen seine Länge, und zwanzig Ellen seine Breite, und zehn Ellen seine Höhe. (2. Chronik 7.7) 2 Und er machte das Meer, gegossen, zehn Ellen von seinem einen Rande bis zu seinem anderen Rande, gerundet ringsum, und fünf Ellen seine Höhe; und eine Schnur von dreißig Ellen umfaßte es ringsum. 3 Und unter demselben waren Gleichnisse von Rindern, die es ringsherum umgaben, zehn auf die Elle, das Meer ringsum einschließend; der Rinder waren zwei Reihen, gegossen aus einem Gusse mit demselben. 4 Es stand auf zwölf Rindern; drei wandten sich gegen Norden, und drei wandten sich gegen Westen, und drei wandten sich gegen Süden, und drei wandten sich gegen Osten; und das Meer war auf denselben, oben darüber, und alle ihre Hinterteile waren nach innen gekehrt. 5 Und seine Dicke war eine Handbreit, und sein Rand wie die Arbeit eines Becherrandes, wie eine Lilienblüte; an Inhalt faßte es dreitausend Bath. 6 Und er machte zehn Becken, und er setzte fünf zur Rechten und fünf zur Linken, um darin zu waschen; was zum Brandopfer gehört, spülte man darin ab. Und das Meer war für die Priester, um sich darin zu waschen. 7 Und er machte die zehn goldenen Leuchter, nach ihrer Vorschrift, und er setzte sie in den Tempel, fünf zur Rechten und fünf zur Linken. 8 Und er machte zehn Tische und stellte sie in den Tempel, fünf zur Rechten und fünf zur Linken; und er machte hundert goldene Sprengschalen. 9 Und er machte den Hof der Priester und den großen Vorhof, und die Türen zu dem Vorhof; und ihre Flügel überzog er mit Erz. 10 Und das Meer setzte er auf die rechte Seite ostwärts gegen Süden. 11 Und Huram machte die Töpfe und die Schaufeln und die Sprengschalen. - Und so vollendete Huram das Werk, welches er für den König Salomo im Hause Gottes machte: 12 zwei Säulen und die krugförmigen Kapitäle auf der Spitze der beiden Säulen; und die zwei Netzwerke zur Bedeckung der beiden krugförmigen Kapitäle, die auf der Spitze der Säulen waren; 13 und die vierhundert Granatäpfel zu den beiden Netzwerken; zwei Reihen Granatäpfel zu jedem Netzwerk, zur Bedeckung der beiden krugförmigen Kapitäle, die oben auf den Säulen waren; 14 und er machte die Gestelle, und machte die Becken auf den Gestellen; 15 das eine Meer, und die zwölf Rinder unter demselben; 16 und die Töpfe und die Schaufeln und die Gabeln. Und alle ihre Geräte machte Huram-Abiw dem König Salomo für das Haus Jehovas von geglättetem Erz. 17 Im Jordankreise ließ der König sie gießen in dichter Erde, zwischen Sukkoth und Zeredatha. 18 Und Salomo machte alle diese Geräte in sehr großer Menge; denn das Gewicht des Erzes wurde nicht untersucht. 19 Und Salomo machte alle die Geräte, welche im Hause Gottes waren: und zwar den goldenen Altar; und die Tische, auf welchen die Schaubrote waren; 20 und die Leuchter und ihre Lampen, um sie nach der Vorschrift vor dem Sprachorte anzuzünden, von geläutertem Golde; 21 und die Blumen und die Lampen und die Lichtschneuzen von Gold (es war lauter Gold); 22 und die Lichtmesser und die Sprengschalen und die Schalen und die Räucherpfannen von geläutertem Golde; und den Eingang des Hauses: seine inneren Türflügel, die des Allerheiligsten, und die Flügeltüren des Hauses, des Tempels, von Gold.