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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 31

Abschaffung des Götzendienstes - Versorgung der Priester und Leviten

1 Und als sie dies alles vollendet hatten, zogen alle Israeliten, die sich daselbst befanden, hinaus zu den Städten Judas; und sie zerschlugen die Bildsäulen und hieben die Ascherim um, und rissen die Höhen und die Altäre nieder in ganz Juda und Benjamin und in Ephraim und Manasse, bis sie damit fertig waren. Und alle Kinder Israel kehrten in ihre Städte zurück, ein jeder zu seinem Besitztum. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Und Jehiskia bestellte die Abteilungen der Priester und der Leviten, nach ihren Abteilungen, einen jeden seinem Dienste gemäß, sowohl die Priester als auch die Leviten, zu Brandopfern und zu Friedensopfern, zum Dienen und zum Preisen und zum Loben in den Toren der Lager Jehovas. 3 Und er gab das Teil des Königs von seiner Habe zu den Brandopfern: zu den Morgen- und Abendbrandopfern, und zu den Brandopfern der Sabbathe und der Neumonde und der Feste, wie es im Gesetz Jehovas vorgeschrieben ist. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er befahl dem Volke, den Bewohnern von Jerusalem, das Teil der Priester und der Leviten zu geben, damit sie am Gesetz Jehovas festhalten möchten. 5 Und als das Wort kund wurde, brachten die Kinder Israel reichlich Erstlinge vom Getreide, Most und Öl und Honig und von allem Ertrage des Feldes; und den Zehnten von allem brachten sie in Menge. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Und die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, auch sie brachten den Zehnten vom Rind- und Kleinvieh, und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die Jehova, ihrem Gott, geheiligt waren, und sie legten Haufen bei Haufen. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschichten, und im siebten Monat waren sie damit fertig. 8 Und Jehiskia und die Obersten kamen und besichtigten die Haufen, und sie priesen Jehova und sein Volk Israel. 9 Und Jehiskia befragte die Priester und die Leviten wegen der Haufen. 10 Da sprach Asarja, der Hauptpriester, vom Hause Zadok, zu ihm und sagte: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus Jehovas zu bringen, haben wir gegessen und sind satt geworden und haben übriggelassen in Menge; denn Jehova hat sein Volk gesegnet; und das Übriggebliebene ist diese große Menge. 11 Und Jehiskia befahl, Vorratskammern im Hause Jehovas zu bereiten; und sie bereiteten sie; 12 und sie brachten das Hebopfer und den Zehnten und die geheiligten Dinge treulich hinein. Und Oberaufseher über dieselben war Konanja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter. 13 Und Jechiel und Asasja und Nachath und Asael und Jerimoth und Josabad und Eliel und Jismakja und Machath und Benaja waren Aufseher zur Hand Konanjas und Simeis, seines Bruders, durch Verordnung des Königs Jehiskia und Asarjas, des Fürsten des Hauses Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimnas, der Levit, der Torhüter gegen Osten, war über die freiwilligen Gaben Gottes, um das Hebopfer Jehovas und das Hochheilige herauszugeben. 15 Und unter seiner Hand waren Eden und Minjamin und Jeschua und Schemaja, Amarja und Schekanja in den Städten der Priester, mit Treue, um ihren Brüdern nach den Abteilungen zu geben, dem Größten wie dem Kleinsten; 16 außer denen von ihnen, welche als Männliche ins Geschlechtsverzeichnis eingetragen waren, von drei Jahren an und darüber, allen, die in das Haus Jehovas kamen, nach der täglichen Gebühr zu ihrem Dienst in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen; 17 sowohl den ins Geschlechtsverzeichnis eingetragenen Priestern, nach ihren Vaterhäusern, als auch den Leviten, von zwanzig Jahren an und darüber, in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen, 18 und den ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter allen ihren Kindlein, ihren Weibern und ihren Söhnen und ihren Töchtern, der ganzen Versammlung. Denn in ihrer Treue heiligten sie sich, um heilig zu sein. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, auf den Feldern des Bezirks ihrer Städte, waren in jeder einzelnen Stadt Männer angestellt, die mit Namen angegeben waren, um jedem Männlichen unter den Priestern und jedem ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter den Leviten Teile zu geben. 20 Und desgleichen tat Jehiskia in ganz Juda. Und er tat, was gut und recht und wahr war vor Jehova, seinem Gott. 21 Und in allem Werke, das er anfing im Dienste des Hauses Gottes und in dem Gesetz und in dem Gebot, um seinen Gott zu suchen, handelte er mit ganzem Herzen, und es gelang ihm. (Psalm 1.3)