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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 22

Ahasja von Juda - Sein Bündnis mit dem Haus Ahabs und sein Untergang

1 Und die Bewohner von Jerusalem machten Ahasja, seinen jüngsten Sohn, zum König an seiner Statt; denn alle die älteren hatte die Schar ermordet, welche mit den Arabern ins Lager gekommen war. Und Ahasja, der Sohn Jorams, des Königs von Juda, ward König. (2. Könige 8.25-29) 2 22 Jahre war Ahasja alt, als er König wurde, und er regierte ein Jahr zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Athalja, die Tochter Omris. 3 Auch er wandelte auf den Wegen des Hauses Ahabs; denn seine Mutter war seine Ratgeberin zum gesetzlosen Handeln. 4 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, wie das Haus Ahabs; denn diese waren nach dem Tode seines Vaters seine Ratgeber, zu seinem Verderben. 5 Auch ging er auf ihren Rat und zog hin mit Joram, dem Sohne Ahabs, dem König von Israel, in den Streit wider Hasael, den König von Syrien, nach Ramoth-Gilead. Und die Syrer verwundeten Joram. 6 Da kehrte er zurück, um sich in Jisreel von den Wunden heilen zu lassen, die sie ihm zu Rama geschlagen hatten, als er wider Hasael, den König von Syrien, stritt. Und Asarja, der Sohn Jorams, der König von Juda, zog hinab, um Joram, den Sohn Ahabs, in Jisreel zu besuchen, weil er krank war. 7 Aber von Gott war es der Untergang Ahasjas, daß er zu Joram kam. Denn als er angekommen war, zog er mit Joram aus wider Jehu, den Sohn Nimsis, welchen Jehova gesalbt hatte, um das Haus Ahabs auszurotten. (1. Könige 19.16) (2. Könige 9.6) 8 Und es geschah, als Jehu an dem Hause Ahabs Gericht übte, da traf er die Obersten von Juda und die Söhne der Brüder Ahasjas, welche Ahasja dienten; und er ermordete sie. (2. Könige 10.12-14) 9 Und er suchte Ahasja, und sie griffen ihn, als er sich in Samaria versteckt hielt; und sie brachten ihn zu Jehu und töteten ihn. Und sie begruben ihn, denn sie sprachen: Er ist ein Sohn Josaphats, der Jehova gesucht hat mit seinem ganzen Herzen. Und das Haus Ahasjas hatte niemand mehr, der zum Königtum tüchtig gewesen wäre. (2. Könige 9.27-29)

Herrschaft der Atalja in Jerusalem

10 Und als Athalja, die Mutter Ahasjas, sah, daß ihr Sohn tot war, da machte sie sich auf und brachte allen königlichen Samen vom Hause Juda um. 11 Aber Josabath, die Tochter des Königs, nahm Joas, den Sohn Ahasjas, und stahl ihn weg aus der Mitte der Königssöhne, die getötet wurden, und sie tat ihn und seine Amme in das Schlafgemach. Und so verbarg ihn Josabath, die Tochter des Königs Joram, das Weib Jojadas, des Priesters (denn sie war die Schwester Ahasjas) vor Athalja, so daß sie ihn nicht tötete. 12 Und er war sechs Jahre bei ihnen im Hause Gottes versteckt. Athalja aber regierte über das Land.