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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 11

Rehabeam von Juda

1 Und Rehabeam kam nach Jerusalem; und er versammelte das Haus Juda und Benjamin, 180000 auserlesene Krieger, um mit Israel zu streiten, damit er das Königreich an Rehabeam zurückbrächte. 2 Da geschah das Wort Jehovas zu Schemaja, dem Manne Gottes, also: 3 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König von Juda, und zu ganz Israel in Juda und Benjamin, und sprich: 4 So spricht Jehova: Ihr sollt nicht hinaufziehen und nicht mit euren Brüdern streiten; kehret um, ein jeder nach seinem Hause, denn von mir aus ist diese Sache geschehen. Und sie hörten auf die Worte Jehovas und kehrten um von dem Zuge wider Jerobeam. 5 Und Rehabeam wohnte in Jerusalem; und er baute Städte zu Festungen in Juda. 6 Und er baute Bethlehem und Etam und Tekoa, 7 und Beth-Zur und Soko und Adullam, 8 und Gath und Marescha und Siph, 9 und Adoraim und Lachis und Aseka, 10 und Zora und Ajalon und Hebron, die in Juda und Benjamin liegen, feste Städte. 11 Und er machte die Festungen stark, und legte Befehlshaber darein und Vorräte von Speise und Öl und Wein, 12 und in jede Stadt Schilde und Lanzen; und er machte sie überaus stark. Und Juda und Benjamin gehörten ihm. 13 Und die Priester und die Leviten, die in ganz Israel waren, stellten sich bei ihm ein aus allen ihren Grenzen. 14 Denn die Leviten verließen ihre Bezirke und ihr Besitztum und zogen nach Juda und nach Jerusalem; denn Jerobeam und seine Söhne hatten sie aus dem Priesterdienst Jehovas verstoßen, (2. Chronik 13.9) 15 und er hatte sich Priester bestellt zu den Höhen und zu den Böcken und zu den Kälbern, die er gemacht hatte. (1. Könige 12.31) 16 Und ihnen folgten aus allen Stämmen Israels die, welche ihr Herz darauf richteten, Jehova, den Gott Israels, zu suchen; sie kamen nach Jerusalem, um Jehova, dem Gott ihrer Väter, zu opfern. 17 Und sie stärkten das Königreich Juda und befestigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn drei Jahre lang wandelten sie auf dem Wege Davids und Salomos. 18 Und Rehabeam nahm sich zum Weibe Machalath, die Tochter Jerimoths, des Sohnes Davids, und Abichails, der Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6) 19 Und sie gebar ihm Söhne: Jeusch und Schemarja und Saham. 20 Und nach ihr nahm er Maaka, die Tochter Absaloms; und sie gabar ihm Abija und Attai und Sisa und Schelomith. 21 Und Rehabeam liebte Maaka, die Tochter Absaloms, mehr als alle seine Weiber und seine Kebsweiber; denn er hatte achtzehn Weiber genommen und sechzig Kebsweiber; und er zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam bestellte Abija, den Sohn der Maaka, zum Haupte, zum Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er handelte verständig und verteilte alle seine Söhne in alle Länder Judas und Benjamins, in alle festen Städte, und gab ihnen Lebensunterhalt in Fülle, und begehrte für sie eine Menge Weiber. (2. Chronik 21.3)