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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Samuel - Kapitel 21

Hilfe für David bei den Priestern von Nob

1 Und David kam nach Nob, zu Ahimelech, dem Priester. Und Ahimelech kam David ängstlich entgegen und sprach zu ihm: Warum bist du allein, und niemand ist bei dir? 2 Und David sprach zu dem Priester Ahimelech: Der König hat mir eine Sache geboten; und er sprach zu mir: Niemand soll irgendwie um die Sache wissen, in der ich dich sende und die ich dir geboten habe! und die Knaben habe ich an den und den Ort beschieden. 3 Und nun, was ist unter deiner Hand? Gib fünf Brote in meine Hand, oder was sich vorfindet. 4 Und der Priester antwortete David und sprach: Es ist kein gemeines Brot unter meiner Hand, sondern nur heiliges Brot ist da; wenn sich nur die Knaben der Weiber enthalten haben! 5 Und David antwortete dem Priester und sprach zu ihm: Ja, denn Weiber sind uns versagt seit gestern und vorgestern, als ich auszog, und die Gefäße der Knaben sind heilig. Und es ist einigermaßen gemeines Brot, und das um so mehr, als heute neues in den Gefäßen geheiligt wird. (2. Mose 19.15) (3. Mose 22.3-7) (3. Mose 24.5-9) 6 Da gab ihm der Priester heiliges Brot; denn es war daselbst kein anderes Brot, als nur das Schaubrot, das vor Jehova weggenommen worden war, um warmes Brot aufzulegen am Tage seiner Wegnahme. 7 (Es war aber daselbst an jenem Tage ein Mann von den Knechten Sauls, der sich zurückgezogen vor Jehova aufhielt, sein Name war Doeg, der Edomiter; er war der Aufseher der Hirten Sauls.) (Matthäus 12.3) 8 Und David sprach zu Ahimelech: Und ist hier nicht unter deiner Hand ein Speer oder ein Schwert? Denn weder mein Schwert noch meine Waffen habe ich zur Hand genommen, weil die Sache des Königs dringend war. (1. Samuel 22.9) (1. Samuel 22.18) 9 Und der Priester sprach: Das Schwert Goliaths, des Philisters, den du im Terebinthental erschlagen hast, siehe, es ist in ein Oberkleid gewickelt hinter dem Ephod; wenn du es dir nehmen willst, so nimm es, denn es ist kein anderes hier außer diesem. Und David sprach: Seinesgleichen gibt es nicht; gib es mir! 10 Und David machte sich auf und floh an selbigem Tage vor Saul, und er kam zu Achis, dem König von Gath. (1. Samuel 17.50-51)

Davids Flucht nach Gat und nach Juda

11 Und die Knechte Achis' sprachen zu ihm: Ist das nicht David, der König des Landes? Haben sie nicht von diesem in den Reigen gesungen und gesprochen: "Saul hat seine Tausende erschlagen, und David seine Zehntausende"? (Psalm 56.1) 12 Und David nahm sich diese Worte zu Herzen und fürchtete sich sehr vor Achis, dem König von Gath. (1. Samuel 18.7) (1. Samuel 29.5) 13 Und er verstellte seinen Verstand vor ihren Augen und tat unsinnig unter ihren Händen, und er kritzelte an die Flügel des Tores und ließ seinen Speichel auf seinen Bart herabfließen. 14 Da kam Achis zu seinen Knechten: Siehe, ihr sehet einen wahnsinnigen Mann; warum bringet ihr ihn zu mir? (Psalm 34.1) 15 Fehlt es mir an Wahnsinnigen, daß ihr diesen hergebracht habt, um sich bei mir wahnsinnig zu gebärden? Sollte der in mein Haus kommen?