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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 33

Jakobs Versöhnung mit Esau

1 Und Jakob hob seine Augen auf und sah: und siehe, Esau kam und mit ihm vierhundert Mann. Und er verteilte die Kinder auf Lea und auf Rahel und auf die beiden Mägde; (1. Mose 32.7) 2 und er stellte die Mägde und ihre Kinder vornan und Lea und ihre Kinder dahinter und Rahel und Joseph zuletzt. 3 Er aber ging vor ihnen her und beugte sich siebenmal zur Erde nieder, bis er nahe zu seinem Bruder kam. 4 Und Esau lief ihm entgegen und umarmte ihn und fiel ihm um den Hals und küßte ihn; und sie weinten. 5 Und er hob seine Augen auf und sah die Weiber und die Kinder und sprach: Wer sind diese bei dir? Und er sprach: Die Kinder, die Gott deinem Knechte beschert hat. (Psalm 127.3) 6 Und die Mägde traten herzu, sie und ihre Kinder, und verneigten sich. 7 Und auch Lea trat herzu und ihre Kinder, und sie verneigten sich. Und danach traten Joseph und Rahel herzu und verneigten sich. 8 Und er sprach: Was willst du mit diesem ganzen Zug, dem ich begegnet bin? Und er sprach: Daß ich Gnade fände in den Augen meines Herrn. (1. Mose 32.14) 9 Da sprach Esau: Ich habe genug, mein Bruder; es sei dein was du hast. 10 Und Jakob sprach: Nicht doch; wenn ich anders Gnade gefunden habe in deinen Augen, so nimm mein Geschenk von meiner Hand, da ich nun einmal dein Angesicht gesehen habe, als hätte ich Gottes Angesicht gesehen, und du Wohlgefallen an mir gehabt hast. (2. Samuel 14.17) 11 Nimm doch mein Geschenk, das dir überbracht worden ist; denn Gott hat es mir beschert, und ich habe alles. Und er drang in ihn, und er nahm es. (1. Samuel 25.27) (1. Samuel 30.26) 12 Und Esau sprach: Laß uns aufbrechen und weiterziehen, und ich will vor dir herziehen. 13 Und er sprach zu ihm: Mein Herr weiß, daß die Kinder zart sind und daß ich säugende Schafe und Kühe bei mir habe; wenn man sie nur einen Tag übertriebe, so würde die ganze Herde sterben. 14 Mein Herr ziehe doch vor seinem Knechte hin, und ich will einherziehen nach meiner Gemächlichkeit, nach dem Gange des Viehes, das vor mir ist, und nach dem Gange der Kinder, bis ich zu meinem Herrn komme nach Seir. 15 Und Esau sprach: Ich will doch von dem Volke bei dir zurücklassen, das bei mir ist. Und er sprach: Wozu das? Möchte ich Gnade finden in den Augen meines Herrn! 16 Und Esau kehrte an selbigem Tage seines Weges zurück nach Seir.

Jakob in Sichem

17 Und Jakob brach auf nach Sukkoth und baute sich ein Haus, und seinem Vieh machte er Hütten; darum gab er dem Orte den Namen Sukkoth. 18 Und Jakob kam wohlbehalten nach der Stadt Sichem, die im Lande Kanaan ist, als er aus Paddan-Aram kam, und lagerte vor der Stadt. 19 Und er kaufte das Stück Feld, wo er sein Zelt aufgeschlagen hatte, von der Hand der Söhne Hemors, des Vaters Sichems, um hundert Kesita. (Josua 24.32) 20 Und er richtete daselbst einen Altar auf und nannte ihn: Gott, der Gott Israels. (1. Mose 12.7-8)