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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 20

Abraham und Sara bei Abimelech

1 Und Abraham brach auf von dannen nach dem Lande des Südens und wohnte zwischen Kades und Sur; und er hielt sich auf zu Gerar. (1. Mose 12.9-10) (1. Mose 26.1) 2 Und Abraham sagte von Sara, seinem Weibe: Sie ist meine Schwester. Da sandte Abimelech, der König von Gerar, und ließ Sara holen. 3 Und Gott kam zu Abimelech in einem Traume der Nacht und sprach zu ihm: Siehe, du bist des Todes wegen des Weibes, das du genommen hast; denn sie ist eines Mannes Eheweib. 4 Abimelech aber hatte sich ihr nicht genaht; und er sprach: Herr, willst du auch eine gerechte Nation töten? 5 Hat er nicht zu mir gesagt: Sie ist meine Schwester? Und auch sie selbst hat gesagt: Er ist mein Bruder. In Lauterkeit meines Herzens und in Unschuld meiner Hände habe ich dies getan. 6 Und Gott sprach zu ihm im Traume: Auch ich weiß, daß du in Lauterkeit deines Herzens dies getan hast, und so habe ich dich auch davon abgehalten, gegen mich zu sündigen; darum habe ich dir nicht gestattet, sie zu berühren. 7 Und nun gib das Weib des Mannes zurück; denn er ist ein Prophet und wird für dich bitten, und du wirst am Leben bleiben. Wenn du sie aber nicht zurückgibst, so wisse, daß du gewißlich sterben wirst, du und alles, was dein ist! (Psalm 105.15) 8 Und Abimelech stand des Morgens früh auf und rief alle seine Knechte und redete alle diese Worte vor ihren Ohren; und die Männer fürchteten sich sehr. 9 Und Abimelech rief Abraham und sprach zu ihm: Was hast du uns angetan! Und was habe ich wider dich gesündigt, daß du über mich und über mein Reich eine große Sünde gebracht hast? Dinge, die nicht getan werden sollten, hast du mir angetan. 10 Und Abimelech sprach zu Abraham: Was hast du beabsichtigt, daß du dies getan hast? 11 Und Abraham sprach: Weil ich mir sagte: Gewiß ist keine Gottesfurcht an diesem Orte, und sie werden mich töten um meines Weibes willen. 12 Auch ist sie wahrhaftig meine Schwester, die Tochter meines Vaters, nur nicht die Tochter meiner Mutter; und sie ist mein Weib geworden. 13 Und es geschah, als Gott mich wandern ließ aus meines Vaters Hause, da sprach ich zu ihr: Dies sei deine Güte, die du mir erweisen mögest; an jedem Orte, wohin wir kommen werden, sage von mir: Er ist mein Bruder. 14 Da nahm Abimelech Kleinvieh und Rinder und Knechte und Mägde und gab sie dem Abraham; und er gab ihm Sara, sein Weib, zurück. 15 Und Abimelech sprach: Siehe, mein Land ist vor dir; wohne, wo es gut ist in deinen Augen. 16 Und zu Sara sprach er: Siehe, ich habe deinem Bruder tausend Silbersekel gegeben; siehe, das sei dir eine Augendecke vor allen, die bei dir sind, und in Bezug auf alles ist die Sache rechtlich geschlichtet. 17 Und Abraham betete zu Gott; und Gott heilte Abimelech und sein Weib und seine Mägde, so daß sie gebaren. 18 Denn Jehova hatte um Saras, des Weibes Abrahams, willen jeden Mutterleib im Hause Abimelechs gänzlich verschlossen.