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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 10

Noahs Nachkommen

1 Und dies sind die Geschlechter der Söhne Noahs, Sem, Ham und Japhet: es wurden ihnen Söhne geboren nach der Flut. 2 Die Söhne Japhets: Gomer und Magog und Madai und Jawan und Tubal und Mesech und Tiras. 3 Und die Söhne Gomers: Askenas und Riphat und Togarma. 4 Und die Söhne Jawans: Elisa und Tarsis, die Kittim und die Dodanim. 5 Von diesen aus verteilten sich die Bewohner der Inseln der Nationen in ihren Ländern, eine jede nach ihrer Sprache, nach ihren Familien, in ihren Nationen. 6 Und die Söhne Hams: Kusch und Mizraim und Put und Kanaan. 7 Und die Söhne Kuschs: Seba und Hawila und Sabta und Raghma und Sabteka. Und die Söhne Raghmas: Scheba und Dedan. 8 Und Kusch zeugte Nimrod; der fing an, ein Gewaltiger zu sein auf der Erde. 9 Er war ein gewaltiger Jäger vor Jehova; darum sagt man: Wie Nimrod, ein gewaltiger Jäger vor Jehova! 10 Und der Anfang seines Reiches war Babel und Erek und Akkad und Kalne im Lande Sinear. 11 Von diesem Lande zog er aus nach Assur und baute Ninive und Rechobot-Ir und Kalach, (Jona 1.2) 12 und Resen zwischen Ninive und Kalach: das ist die große Stadt. - 13 Und Mizraim zeugte die Ludim und die Anamim und die Lehabim und die Naphtuchim 14 und die Pathrusim und die Kasluchim (von welchen die Philister ausgegangen sind,) und die Kaphtorim. 15 Und Kanaan zeugte Zidon, seinen Erstgeborenen, und Heth, 16 und den Jebusiter und den Amoriter und den Girgasiter, 17 und den Hewiter und den Arkiter und den Siniter, 18 und den Arwaditer und den Zemariter und den Hamathiter. Und nachher haben sich die Familien der Kanaaniter zerstreut. 19 Und das Gebiet der Kanaaniter erstreckte sich von Zidon nach Gerar hin, bis Gasa; nach Sodom und Gomorra und Adama und Zeboim hin, bis Lescha. - 20 Das sind die Söhne Hams nach ihren Familien, nach ihren Sprachen, in ihren Ländern, in ihren Nationen. 21 Und dem Sem, dem Vater aller Söhne Hebers, dem Bruder Japhets, des ältesten, auch ihm wurden Söhne geboren. (1. Mose 11.10) 22 Die Söhne Sems: Elam und Assur und Arpaksad und Lud und Aram. 23 Und die Söhne Arams: Uz und Hul und Gether und Masch. 24 Und Arpaksad zeugte Schelach, und Schelach zeugte Heber. 25 Und dem Heber wurden zwei Söhne geboren: der Name des einen war Peleg, denn in seinen Tagen wurde die Erde verteilt; und der Name seines Bruders war Joktan. (1. Mose 11.8) 26 Und Joktan zeugte Almodad und Scheleph und Hazarmaweth und Jerach 27 und Hadoram und Usal und Dikla 28 und Obal und Abimael und Scheba 29 und Ophir und Hawila und Jobab; diese alle waren Söhne Joktans. 30 Und ihr Wohnsitz war von Meschar nach Sephar hin, dem Gebirge des Ostens. - 31 Das sind die Söhne Sems nach ihren Familien, nach ihren Sprachen, in ihren Ländern, nach ihren Nationen. 32 Das sind die Familien der Söhne Noahs nach ihren Geschlechtern, in ihren Nationen; und von diesen aus haben sich nach der Flut die Nationen auf der Erde verteilt. (1. Mose 9.1) (1. Mose 9.19)