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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Könige - Kapitel 6

Salomos Tempelbau

1 Und es geschah im 480. Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im vierten Jahre der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siw, das ist der zweite Monat, da baute er Jehova das Haus. 2 Und das Haus, das der König Salomo Jehova baute: sechzig Ellen war seine Länge, und zwanzig Ellen seine Breite, und dreißig Ellen seine Höhe. 3 Und die Halle vor dem Tempel des Hauses: zwanzig Ellen war ihre Länge vor der Breite des Hauses her; zehn Ellen war ihre Breite vor dem Hause her. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Und er machte dem Hause Fenster, die mit unbeweglichen Querstäben vergittert waren. 5 Und er baute an die Wand des Hauses Stockwerke ringsum, an die Wände des Hauses ringsum, des Tempels und des Sprachortes; und er machte Seitenzimmer ringsum. 6 Das untere Stockwerk: fünf Ellen war seine Breite, und das mittlere, sechs Ellen seine Breite, und das dritte, sieben Ellen seine Breite; denn er hatte außen am Hause ringsum Absätze gemacht, um nicht in die Wände des Hauses einzugreifen. 7 Und das Haus wurde bei seiner Erbauung aus vollständig behauenen Steinen erbaut; und Hammer und Meißel, irgend ein eisernes Werkzeug, wurde nicht am Hause gehört, als es erbaut wurde. 8 Der Eingang der mittleren Seitenzimmer war an der rechten Seite des Hauses; und mittelst Wendeltreppen stieg man zu den mittleren, und von den mittleren zu den dritten hinauf. 9 Und er baute das Haus und vollendete es, und er deckte das Haus mit Balken und Reihen von Zedern. 10 Und er baute die Stockwerke an das ganze Haus, fünf Ellen ihre Höhe; und sie waren mit dem Hause durch Zedernhölzer verbunden. 11 Und das Wort Jehovas geschah zu Salomo, indem er sprach: 12 Dieses Haus, das du baust - wenn du in meinen Satzungen wandeln und meine Rechte tun und alle meine Gebote beobachten wirst, daß du darin wandelst, so werde ich dir mein Wort aufrecht halten, das ich zu deinem Vater David geredet habe; (2. Samuel 7.13) 13 und ich werde inmitten der Kinder Israel wohnen und werde mein Volk Israel nicht verlassen. (2. Mose 29.45) 14 Und Salomo baute das Haus und vollendete es. - 15 Und er baute die Wände des Hauses innerhalb mit Zedernbrettern; vom Fußboden des Hauses bis an die Wände der Decke überzog er sie innerhalb mit Holz; und er überzog den Fußboden des Hauses mit Zypressenbrettern. 16 Und er baute die zwanzig Ellen an der Hinterseite des Hauses mit Zedernbrettern, vom Fußboden bis an die Wände; und er baute sie ihm inwendig zum Sprachorte, zum Allerheiligsten. 17 Und das Haus, das ist der Tempel, vorn vor dem Sprachorte, war vierzig Ellen lang. 18 Und das Zedernholz am Hause, inwendig, war Schnitzwerk von Koloquinthen und aufbrechenden Blumen; alles war Zedernholz, kein Stein wurde gesehen. 19 Und den Sprachort im Innersten des Hauses richtete er zu, um die Lade des Bundes Jehovas dahin zu setzen; 20 und das Innere des Sprachortes: zwanzig Ellen die Länge, und zwanzig Ellen die Breite, und zwanzig Ellen seine Höhe; und er überzog ihn mit geläutertem Golde; auch den Zedernholzaltar überzog er damit. 21 Und Salomo überzog das Haus inwendig mit geläutertem Golde; und er zog goldene Ketten vor dem Sprachorte her, und überzog ihn mit Gold. 22 Und das ganze Haus überzog er mit Gold, das ganze Haus vollständig; auch den ganzen Altar, der zum Sprachorte gehörte, überzog er mit Gold. 23 Und er machte im Sprachorte zwei Cherubim von Ölbaumholz, zehn Ellen ihre Höhe; (2. Mose 37.7-9) 24 und fünf Ellen maß der eine Flügel des Cherubs, und fünf Ellen der andere Flügel des Cherubs: zehn Ellen von dem einen Ende seiner Flügel bis zu dem anderen Ende seiner Flügel; 25 und zehn Ellen maß der andere Cherub: beide Cherubim hatten ein Maß und einen Schnitt. 26 Die Höhe des einen Cherubs war zehn Ellen, und ebenso die des anderen Cherubs. 27 Und er stellte die Cherubim in das innerste Haus; und die Cherubim breiteten die Flügel aus, so daß der Flügel des einen an diese Wand rührte, und der Flügel des anderen Cherubs an die andere Wand rührte; und ihre Flügel, nach der Mitte des Hauses zu, rührten Flügel an Flügel. 28 Und er überzog die Cherubim mit Gold. 29 Und an allen Wänden des Hauses ringsum schnitzte er eingegrabenes Schnitzwerk von Cherubim und Palmen und aufbrechenden Blumen, innerhalb und außerhalb. 30 Und den Fußboden des Hauses überzog er mit Gold, innerhalb und außerhalb. 31 Und für den Eingang des Sprachortes machte er Türflügel von Ölbaumholz; die Einfassung, die Pfosten, bildeten den fünften Teil der Wand. 32 Und in die zwei Türflügel von Ölbaumholz, darein schnitzte er Schnitzwerk von Cherubim und Palmen und aufbrechenden Blumen, und er überzog sie mit Gold: er breitete das Gold aus über die Cherubim und über die Palmen. 33 Und ebenso machte er für den Eingang des Tempels Pfosten von Ölbaumholz aus dem vierten Teile der Wand, 34 und zwei Türflügel von Zypressenholz: aus zwei drehbaren Blättern war der eine Flügel, und aus zwei drehbaren Blättern der andere Flügel. 35 Und er schnitzte Cherubim und Palmen und aufbrechende Blumen ein und überzog sie mit Gold, geschlichtet über das Eingegrabene. 36 Und er baute den inneren Hof aus drei Reihen behauener Steine und aus einer Reihe Zedernbalken. 37 Im vierten Jahre wurde der Grund des Hauses Jehovas gelegt, im Monat Siw; (1. Könige 6.1) 38 und im elften Jahre, im Monat Bul, das ist der achte Monat, war das Haus vollendet nach allen seinen Stücken und nach all seiner Vorschrift; und so baute er sieben Jahre daran.