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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 5

Stamm Ruben

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels, - denn er war der Erstgeborene; weil er aber das Lager seines Vaters entweiht hatte, wurde sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben; aber er wird nicht nach der Erstgeburt verzeichnet. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda hatte die Oberhand unter seinen Brüdern, und der Fürst kommt aus ihm; aber das Erstgeburtsrecht wurde dem Joseph zuteil; - (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Hanok und Pallu, Hezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: dessen Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Tilgath-Pilneser, der König von Assyrien, wegführte; er war ein Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder, nach ihren Familien, nach dem Verzeichnis ihrer Geschlechter, waren: das Haupt, Jehiel; und Sekarja 8 und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte in Aroer und bis Nebo und Baal-Meon; 9 und gegen Osten wohnte er bis zu der Wüste, welche sich von dem Strome Phrat her erstreckt; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hageritern; und diese fielen durch ihre Hand, und sie wohnten in ihren Zelten auf der ganzen Ostseite von Gilead.

Stamm Gad - Halbstamm Manasse - Kriege, Treulosigkeit und Bestrafung der Ostjordanstämme

11 Und die Kinder Gad wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis Salka: 12 Joel, das Haupt; und Schapham, der zweite; und Jahnai und Schaphat, in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Vaterhäusern: Michael und Meschullam und Scheba und Jorai und Jakan und Sia und Heber, sieben. 14 Das waren die Söhne Abichails, des Sohnes Huris, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes Bus'. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Haupt ihres Vaterhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan, und in deren Tochterstädten, und in allen Weidetriften Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Diese alle sind verzeichnet worden in den Tagen Jothams, des Königs von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Ruben und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Männer waren, Männer, die Schild und Schwert trugen und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren: 44760, die zum Heere auszogen. 19 Und sie führten Krieg mit den Hageritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab; 20 und es wurde ihnen wider sie geholfen; und die Hageriter wurden in ihre Hand gegeben samt allen, die mit ihnen waren; denn sie schrieen zu Gott im Streit, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertraut hatten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg: 50000 Kamele, und 250000 Stück Kleinvieh, und 2000 Esel, und 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, weil der Streit von Gott war. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. - 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande, von Basan bis Baal-Hermon und bis zum Senir und bis zum Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und dies waren die Häupter ihrer Vaterhäuser: nämlich Epher und Jischi und Eliel und Asriel und Jeremja und Hodawja und Jachdiel, tapfere Kriegsmänner, Männer von Namen, Häupter ihrer Vaterhäuser. - 25 Aber sie handelten treulos gegen den Gott ihrer Väter und hurten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Puls, des Königs von Assyrien, und den Geist Tilgath-Pilnesers, des Königs von Assyrien, und er führte sie hinweg, die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, und brachte sie nach Halach und an den Habor und nach Hara und an den Strom von Gosan bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)