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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 26

Abteilungen der Torhüter

1 Die Abteilungen der Torhüter: von den Korhitern: Meschelemja, der Sohn Kores, von den Söhnen Asaphs; (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 und Meschelemja hatte Söhne: Sekarja, der Erstgeborene; Jediael, der zweite; Sebadja, der dritte; Jathniel, der vierte; 3 Elam, der fünfte; Jochanan, der sechste; Eljehoenai, der siebte. - 4 Und Obed-Edom hatte Söhne: Schemaja, der Erstgeborene; Josabad, der zweite; Joach, der dritte; und Sakar, der vierte; und Nethaneel, der fünfte; 5 Ammiel, der sechste: Issaschar, der siebte; Peullethai, der achte; denn Gott hatte ihn gesegnet. - 6 Und Schemaja, seinem Sohne, wurden Söhne geboren, welche in dem Hause ihres Vaters herrschten, denn sie waren tapfere Männer. 7 Die Söhne Schemajas: Othni und Rephael und Obed, Elsabad und seine Brüder, wackere Männer, Elihu und Semakja. 8 Alle diese von den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und ihre Brüder, waren wackere Männer, fähig zum Dienste, 62 von Obed-Edom. - 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Männer, achtzehn. - 10 Und Hosa, von den Söhnen Meraris, hatte Söhne: Schimri, das Haupt (obwohl er nicht der Erstgeborene war, setzte sein Vater ihn doch zum Haupte); 11 Hilkija, der zweite; Tebalja, der dritte; Sekarja, der vierte. Aller Söhne und Brüder Hosas waren dreizehn. 12 Diese Abteilungen der Torhüter, nach den Häuptern der Männer, hatten die Wachen gleich ihren Brüdern, um in dem Hause Jehovas zu dienen. 13 Und sie warfen Lose, der Kleine wie der Große, nach ihren Vaterhäusern, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Und für Schelemja fiel das Los gegen Osten. Und sie warfen Lose für seinen Sohn Sekarja, der ein verständiger Ratgeber war; und sein Los kam heraus gegen Norden. 15 Für Obed-Edom gegen Süden; und seinen Söhnen fiel das Vorratshaus zu. 16 Für Schuppim und für Hosa gegen Westen, bei dem Tore Schalleketh, an der aufsteigenden Straße, Wache gegen Wache. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier; gegen Süden täglich vier; und an dem Vorratshause je zwei; 18 an dem Parbar gegen Westen: vier an der Straße, zwei an dem Parbar. 19 Das sind die Abteilungen der Torhüter von den Söhnen der Korhiter und von den Söhnen Meraris.

Schatzmeister, Vorsteher und Richter

20 Und die Leviten: Achija war über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geheiligten Dinge. - 21 Die Söhne Ladans, die Söhne der Gersoniter von Ladan, die Häupter der Väter von Ladan, dem Gersoniter, die Jechieliter, (1. Chronik 23.8) 22 die Söhne der Jechieliter: Setham und sein Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses Jehovas. - 23 Was die Amramiter, die Jizhariter, die Hebroniter, die Ussieliter betrifft, 24 so war Schebuel, der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Oberaufseher über die Schätze. - (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder, von Elieser: dessen Sohn Rechabja, und dessen Sohn Jesaja, und dessen Sohn Joram, und dessen Sohn Sikri, und dessen Sohn Schelomith. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomith und seine Brüder waren über alle Schätze der geheiligten Dinge, welche der König David und die Häupter der Väter, die Obersten über tausend und über hundert, und die Obersten des Heeres geheiligt hatten; 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geheiligt zur Unterhaltung des Hauses Jehovas; 28 und über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn Kis', und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geheiligt hatten. Alles Geheiligte stand unter der Aufsicht Schelomiths und seiner Brüder. - 29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne für die äußeren Geschäfte über Israel, als Vorsteher und Richter. - 30 Von den Hebronitern waren Haschabja und seine Brüder, wackere Männer, 1700, zur Aufsicht über Israel diesseit des Jordan gegen Abend, für alle Angelegenheiten Jehovas und für den Dienst des Königs. - 31 Von den Hebronitern war Jerija das Haupt, von den Hebronitern, nach ihren Geschlechtern, nach den Vätern (im vierzigsten Jahre der Regierung Davids forschte man nach ihnen, und es fanden sich unter ihnen tüchtige Männer zu Jaser-Gilead); 32 und seine Brüder, wackere Männer, waren 2700, Häupter der Väter. Und der König David bestellte sie über die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und für die Angelegenheiten des Königs.