zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 32

Verteilung des Ostjordanlandes an die Stämme Ruben, Gad und Manasse

1 Die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaser und Gilead an als gute Stätte für ihr Vieh 2 und kamen und sprachen zu Mose und zu dem Priester Eleasar und zu den Fürsten der Gemeinde: 3 Das Land Ataroth, Dibon, Jaser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, Nebo und Beon, 4 das der HERR geschlagen hat vor der Gemeinde Israel, ist gut zur Weide; und wir, deine Knechte, haben Vieh. 5 Und sprachen weiter: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dies Land deinen Knechten zu eigen, so wollen wir nicht über den Jordan ziehen. 6 Mose sprach zu ihnen: Eure Brüder sollen in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben?
7 Warum macht ihr der Kinder Israel Herzen abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben wird? 8 Also taten auch eure Väter, da ich sie aussandte von Kades-Barnea, das Land zu schauen; (4. Mose 13.1) 9 und da sie hinaufgekommen waren bis an den Bach Eskol und sahen das Land, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land wollten, das ihnen der HERR geben wollte. 10 Und des HERRN Zorn ergrimmte zur selben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Diese Leute, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren und darüber sollen wahrlich das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, darum daß sie mir nicht treulich nachgefolgt sind; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, den Sohn Jephunnes, des Kenisiters, und Josua, den Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN treulich nachgefolgt. 13 Also ergrimmte des HERRN Zorn über Israel, und er ließ sie hin und her in der Wüste ziehen vierzig Jahre, bis daß ein Ende ward all des Geschlechts, das übel getan hatte vor dem HERRN. 14 Und siehe, ihr seid aufgetreten an eurer Väter Statt, daß der Sünder desto mehr seien und ihr auch den Zorn und Grimm des HERRN noch mehr macht wider Israel. 15 Denn wo ihr euch von ihm wendet, so wird er auch noch länger sie lassen in der Wüste, und ihr werdet dies Volk alles verderben. 16 Da traten sie herzu und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder;
17 wir aber wollen uns rüsten vornan vor den Kindern Israel her, bis daß wir sie bringen an ihren Ort. Unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner willen des Landes. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel einnehmen ein jeglicher sein Erbe. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordans, sondern unser Erbe soll uns diesseit des Jordan gegen Morgen gefallen sein. 20 Mose sprach zu Ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch rüstet zum Streit vor dem HERRN, (Josua 1.13-15)
21 so zieht über den Jordan vor dem HERRN, wer unter euch gerüstet ist, bis daß er seine Feinde austreibe von seinem Angesicht 22 und das Land untertan werde dem HERRN; darnach sollt ihr umwenden und unschuldig sein vor dem HERRN und vor Israel und sollt dies Land also haben zu eigen vor dem HERRN. 23 Wo ihr aber nicht also tun wollt, siehe, so werdet ihr euch an dem HERRN versündigen und werdet eurer Sünde innewerden, wenn sie euch finden wird. 24 So bauet nun Städte für eure Kinder und Hürden für euer Vieh und tut, was ihr geredet habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte sollen tun, wie mein Herr geboten hat.
26 Unsre Kinder, Weiber, Habe und all unser Vieh sollen in den Städten Gileads sein; 27 wir aber, deine Knechte, wollen alle gerüstet zum Heer in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose ihrethalben dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und den obersten Vätern der Stämme der Kinder Israel
29 und sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle gerüstet zum Streit vor dem HERRN, und das Land euch untertan ist, so gebet ihnen das Land Gilead zu eigen; (Josua 4.12) 30 ziehen sie aber nicht mit euch gerüstet, so sollen sie unter euch erben im Lande Kanaan. 31 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie der Herr redete zu seinen Knechten, so wollen wir tun. 32 Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamme Manasses, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten in dem ganzen Gebiete umher. (Josua 13.8)
34 Da bauten die Kinder Gad Dibon, Ataroth, Aroer, 35 Atroth-Sophan, Jaser, Jogbeha, 36 Beth-Nimra und Beth-Haran, verschlossene Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben bauten Hesbon, Eleale, Kirjathaim, 38 Nebo, Baal-Meon, und änderten die Namen, und Sibma, und gaben den Städten Namen, die sie bauten. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, gingen nach Gilead und gewannen's und vertrieben die Amoriter, die darin waren.
40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohn Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Dörfer Jairs. (5. Mose 3.14) 42 Nobah ging hin und gewann Knath mit seinen Ortschaften und hieß sie Nobah nach seinem Namen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.