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4. Mose - Kapitel 32

Verteilung des Ostjordanlandes an die Stämme Ruben, Gad und Manasse

1 Die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaser und Gilead an als gute Stätte für ihr Vieh 2 und kamen und sprachen zu Mose und zu dem Priester Eleasar und zu den Fürsten der Gemeinde: 3 Das Land Ataroth, Dibon, Jaser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, Nebo und Beon, 4 das der HERR geschlagen hat vor der Gemeinde Israel, ist gut zur Weide; und wir, deine Knechte, haben Vieh. 5 Und sprachen weiter: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dies Land deinen Knechten zu eigen, so wollen wir nicht über den Jordan ziehen. 6 Mose sprach zu ihnen: Eure Brüder sollen in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben?
7 Warum macht ihr der Kinder Israel Herzen abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben wird? 8 Also taten auch eure Väter, da ich sie aussandte von Kades-Barnea, das Land zu schauen; (4. Mose 13.1) 9 und da sie hinaufgekommen waren bis an den Bach Eskol und sahen das Land, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land wollten, das ihnen der HERR geben wollte. 10 Und des HERRN Zorn ergrimmte zur selben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Diese Leute, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren und darüber sollen wahrlich das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, darum daß sie mir nicht treulich nachgefolgt sind; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, den Sohn Jephunnes, des Kenisiters, und Josua, den Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN treulich nachgefolgt. 13 Also ergrimmte des HERRN Zorn über Israel, und er ließ sie hin und her in der Wüste ziehen vierzig Jahre, bis daß ein Ende ward all des Geschlechts, das übel getan hatte vor dem HERRN. 14 Und siehe, ihr seid aufgetreten an eurer Väter Statt, daß der Sünder desto mehr seien und ihr auch den Zorn und Grimm des HERRN noch mehr macht wider Israel. 15 Denn wo ihr euch von ihm wendet, so wird er auch noch länger sie lassen in der Wüste, und ihr werdet dies Volk alles verderben. 16 Da traten sie herzu und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder;
17 wir aber wollen uns rüsten vornan vor den Kindern Israel her, bis daß wir sie bringen an ihren Ort. Unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner willen des Landes. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel einnehmen ein jeglicher sein Erbe. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordans, sondern unser Erbe soll uns diesseit des Jordan gegen Morgen gefallen sein. 20 Mose sprach zu Ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch rüstet zum Streit vor dem HERRN, (Josua 1.13-15)
21 so zieht über den Jordan vor dem HERRN, wer unter euch gerüstet ist, bis daß er seine Feinde austreibe von seinem Angesicht 22 und das Land untertan werde dem HERRN; darnach sollt ihr umwenden und unschuldig sein vor dem HERRN und vor Israel und sollt dies Land also haben zu eigen vor dem HERRN. 23 Wo ihr aber nicht also tun wollt, siehe, so werdet ihr euch an dem HERRN versündigen und werdet eurer Sünde innewerden, wenn sie euch finden wird. 24 So bauet nun Städte für eure Kinder und Hürden für euer Vieh und tut, was ihr geredet habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte sollen tun, wie mein Herr geboten hat.
26 Unsre Kinder, Weiber, Habe und all unser Vieh sollen in den Städten Gileads sein; 27 wir aber, deine Knechte, wollen alle gerüstet zum Heer in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose ihrethalben dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und den obersten Vätern der Stämme der Kinder Israel
29 und sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle gerüstet zum Streit vor dem HERRN, und das Land euch untertan ist, so gebet ihnen das Land Gilead zu eigen; (Josua 4.12) 30 ziehen sie aber nicht mit euch gerüstet, so sollen sie unter euch erben im Lande Kanaan. 31 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie der Herr redete zu seinen Knechten, so wollen wir tun. 32 Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamme Manasses, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten in dem ganzen Gebiete umher. (Josua 13.8)
34 Da bauten die Kinder Gad Dibon, Ataroth, Aroer, 35 Atroth-Sophan, Jaser, Jogbeha, 36 Beth-Nimra und Beth-Haran, verschlossene Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben bauten Hesbon, Eleale, Kirjathaim, 38 Nebo, Baal-Meon, und änderten die Namen, und Sibma, und gaben den Städten Namen, die sie bauten. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, gingen nach Gilead und gewannen's und vertrieben die Amoriter, die darin waren.
40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohn Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Dörfer Jairs. (5. Mose 3.14) 42 Nobah ging hin und gewann Knath mit seinen Ortschaften und hieß sie Nobah nach seinem Namen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.