zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 79

1 Ein Psalm für Asaf. Gott, Völker sind eingedrungen in deinen Besitz, / haben deinen heiligen Tempel geschändet / und Jerusalem zu einem Trümmerhaufen gemacht. 2 Die Leichen deiner Diener gaben sie den Vögeln zum Fraß, / das Fleisch deiner Frommen den wilden Tieren. 3 Sie haben ihr Blut wie Wasser vergossen / im ganzen Umkreis von Jerusalem. / Niemand war da, der die Toten begrub. 4 Unseren Nachbarn wurden wir zum Hohn. / Alle, die rings um uns wohnen, / lachen und spotten über uns. (Psalm 44.14) 5 Wie lange, Jahwe, willst du immerfort zürnen? / Wie lange noch lodert dein Eifer wie Feuer? (Psalm 80.5) 6 Lass deinen Zorn an den Völkern aus, / die dich nicht anerkannt haben, / an den Königreichen, / die deinen Namen nicht rufen. (Jeremia 10.25) 7 Denn sie haben Jakob gefressen / und sein Weideland verwüstet. 8 Rechne uns nicht die Schuld der Vorfahren an, / komm uns schnell mit Erbarmen entgegen, / denn wir sind völlig am Ende! 9 Hilf uns, Gott, unser Retter! / Die Ehre deines Namens steht auf dem Spiel. / Rette uns und bedecke unsere Sünden, / und bereite deinem Namen Ehre! 10 Warum dürfen die Völker sagen: / "Wo ist denn ihr Gott?" / Lass die Völker vor unseren Augen erkennen, / dass du das vergossene Blut deiner Diener rächst! (Psalm 115.2) (Joel 2.17) 11 Lass vor dich kommen das Stöhnen des Gefangenen. / Mit deinem starken Arm erhalte die Todgeweihten! (Psalm 102.21) 12 Zahle unseren Nachbarn ihren Hohn zurück, / gib ihn siebenfach in ihren Schoß, Herr! (Psalm 137.7) 13 Wir sind doch dein Volk / und die Herde deiner Weide! / Wir wollen dich preisen für immer, / und von Generation zu Generation verkünden deinen Ruhm.