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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Psalm - Kapitel 28

1 Von David.Zu dir, Jahwe, will ich rufen! / Hüll dich nicht in Schweigen, mein Fels! / Wenn du mich schweigend von dir weist, / bin ich wie ein Toter im Grab. (Psalm 143.7) 2 Hör mein Flehen, ich schreie nach dir, / wenn ich meine Hände zum Höchstheiligen hebe! (1. Könige 8.30) (Klagelieder 3.41) 3 Reiß mich nicht mit den Gottlosen fort / und mit den Verbrechern, / die mit allen freundlich reden, / im Herzen aber auf Böses aus sind! (Psalm 26.9) 4 Zahl ihnen ihre bösen Taten heim, / bestrafe sie für ihr Tun, / gib ihnen, was sie verdienen! 5 Denn sie achten nicht auf die Taten Jahwes, / noch auf das Werk seiner Hände. / Darum reißt er sie nieder, / und richtet sie nicht wieder auf. (Jesaja 5.12) 6 Gelobt sei Jahwe, / denn er hat mein Flehen gehört. 7 Jahwe ist meine Kraft und mein Schild, / auf ihn hat mein Herz vertraut. / Als mir geholfen wurde, jubelte ich. / Mit meinem Lied will ich ihn preisen. (Psalm 18.2-3) 8 Jahwe ist Schutz für sein Volk, / die Rettungsburg für seinen Gesalbten. . 9 Rette dein Volk und segne dein Erbe, / weide und trag sie für immer! (Psalm 29.11)