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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Psalm - Kapitel 148

1 Halleluja, preist Jahwe! Lobt Jahwe vom Himmel her, / lobt ihn in den Höhen! 2 Lobt ihn, alle seine Engel! / Lobe ihn, du himmlisches Heer! (Psalm 103.20-22) 3 Lobt ihn, Sonne und Mond! / Lobt ihn, ihr leuchtenden Sterne! 4 Lobt ihn, ihr allerhöchsten Himmel / und das Wasser da oben am Firmament! 5 Sie alle sollen loben den Namen Jahwes, / denn sie alle entstanden durch sein Gebot. (Psalm 33.9) 6 Er stellte sie hin für ewige Zeit, / gab ihnen ein Gesetz, das keiner je bricht. 7 Lobt Jahwe auch von der Erde her, / ihr Meeresriesen und ihr Tiefen, 8 Feuer, Hagel, Nebel und Schnee; / du Sturmwind, der sein Wort ausführt; 9 ihr Berge und Hügel, / Fruchtbäume und Zedern, 10 ihr wilden Tiere und ihr Weidevieh, / ihr Vögel und alles Gewürm; 11 ihr Könige der Erde und ihr Völker alle, / ihr Oberen und ihr Richter der Welt; 12 ihr jungen Männer und Frauen, / ihr Alten samt den Jungen! 13 Loben sollen sie den Namen Jahwes! / Denn nur sein Name ist immer erhöht. / Über Himmel und Erde ragt sein Ruhm! 14 Er hat seinem Volk einen Starken geschenkt, / zum Loblied für all seine Treuen, / für sein Volk Israel, das ihm so nahe steht. Halleluja, preist Jahwe! (Psalm 132.17)