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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Prediger - Kapitel 11

1 Schick dein Brot übers Wasser, und nach vielen Tagen kannst du es wieder finden. (Sprüche 19.17) 2 Verteile deinen Besitz auf sieben oder acht Stellen, denn du weißt nicht, welches Unglück über das Land kommen wird. 3 Wenn die Wolken voll sind, geben sie Regen auf die Erde. Und ob ein Baum nach Süden oder Norden fällt - wo der Baum hinfällt, da bleibt er auch liegen. 4 Wer ständig nach dem Wind schaut, kommt nie zum Säen, und wer immer auf die Wolken sieht, wird niemals ernten. 5 Wie du den Weg des Windes nicht kennst, noch das Werden des Kindes im Leib der Schwangeren, so kennst du auch das Werk Gottes nicht, der alles bewirkt. (Prediger 8.17) (Johannes 3.8) 6 Am Morgen säe deinen Samen und lass am Abend deine Hand nicht ruhn, denn du weißt nicht, was gedeihen wird, ob dies oder jenes oder beides zugleich. 7 Wie schön ist das Licht und wie gut tut es, die Sonne zu sehen! 8 Wenn ein Mensch viele Jahre lebt, soll er sich darüber freuen und an die vielen dunklen Tage denken, die noch kommen. Alles, was kommt, ist nichtig. 9 Genieße deine Jugend, junger Mann, freue dich in deiner Jugendzeit! Tu, was dein Herz dir sagt und was deinen Augen gefällt. Doch wisse, dass über all dies Gott mit dir ins Gericht gehen wird. (Prediger 8.15) 10 Halte deinen Sinn von Ärger frei und deinen Körper von Bosheit. Denn Jugend und dunkles Haar sind flüchtig.