zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 16

1 Beachte den Ährenmonat und feiere das Passa für Jahwe, deinen Gott. Denn im Ährenmonat hat Jahwe, dein Gott, dich nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Komm an den Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Passaopfer schlachten: ein Schaf, eine Ziege oder ein Rind. 3 Du darfst aber kein Brot dazu essen, das mit Sauerteig zubereitet wurde. Sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brotfladen essen, Brot des Elends, - denn in angstvoller Eile bist du aus dem Land Ägypten ausgezogen - damit du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägypten denkst. 4 Sieben Tage lang soll nichts, was mit Sauerteig zubereitet wurde, bei euch und in eurem ganzen Wohngebiet gesehen werden! Auch von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, soll nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. 5 Du darfst das Passaopfer nicht an irgendeinem deiner Orte schlachten, die Jahwe, dein Gott, dir gibt. 6 Sondern an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dort sollst du das Passaopfer schlachten. Das soll am Abend geschehen, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszugs aus Ägypten. 7 Bereite das Fleisch zu und iss es an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird. Am nächsten Morgen kannst du nach Hause reisen. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuerte Brotfladen essen. Am siebten Tag ist eine Festversammlung für Jahwe, deinen Gott. Da darfst du keinerlei Arbeit verrichten. 9 Sieben Wochen sollst du vom Beginn der Getreideernte an abzählen, sieben Wochen. 10 Dann sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Fest der Wochen feiern. Dabei bringst du ihm eine freiwillige Gabe mit, je nachdem, wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du mit deinen Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort. Das soll an dem Ort geschehen, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten warst, richte dich nach diesen Weisungen und halte sie ein. (5. Mose 5.15) 13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn Getreideernte und Weinlese beendet sind. 14 Als Freudenfest sollst du es begehen mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, das Fest feiern und zwar an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem Ertrag und der Arbeit deiner Hände, sodass du dich der Freude überlassen kannst. 16 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den Jahwe auswählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Aber man soll nicht mit leeren Händen vor Jahwe erscheinen. 17 Jeder bringe das mit, was er geben kann, je nachdem, wie Jahwe ihn gesegnet hat. 18 In allen deinen Ortschaften in jedem deiner Stämme sollst du Richter und Aufseher einsetzen. Sie sollen dem Volk mit gerechtem Urteil Recht sprechen. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, die Person nicht ansehen und kein Bestechungsgeschenk annehmen, denn Bestechung macht weise Leute blind und verdreht die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Du sollst der Gerechtigkeit und nur der Gerechtigkeit folgen, damit du am Leben bleibst und das Land in Besitz nimmst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. 21 Neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichten wirst, darfst du keinen Aschera-Pfahl aufstellen und auch keinen Baum pflanzen. (5. Mose 7.5) 22 Du darfst dir keine Gedenksteine aufrichten, denn Jahwe, dein Gott, hasst das. (3. Mose 26.1)