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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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2. Chronik - Kapitel 19

1 König Joschafat von Juda kehrte jedoch wohlbehalten in sein Haus nach Jerusalem zurück. 2 Da trat ihm der Seher Jehu Ben-Hanani entgegen und sagte zu ihm: "Musstest du dem Gottlosen helfen und die lieben, die Jahwe hassen? Deswegen ist Jahwe zornig auf dich! 3 Aber er hat bei dir auch etwas Gutes gefunden: Du hast die Aschera-Pfähle aus dem Land weggeschafft und dich bemüht, Gott nachzufolgen." (2. Chronik 17.3-6) 4 Nachdem Joschafat eine Zeit lang in Jerusalem geblieben war, bereiste er sein Land von Beerscheba bis zum Bergland von Efraïm und führte sein Volk zurück zu Jahwe, dem Gott ihrer Väter. 5 In allen befestigten Städten Judas setzte er Richter ein 6 und sagte zu ihnen: "Achtet genau auf das, was ihr tut! Denn ihr seid nicht von Menschen zum Richteramt berufen worden, sondern von Jahwe. Er wird euch beistehen, wenn ihr Recht sprecht. 7 Lasst euch leiten von der Furcht vor Jahwe und übt euer Amt gewissenhaft aus! Denn bei Jahwe, unserem Gott, gibt es keine Ungerechtigkeit, keine Bevorzugung und keine Bestechlichkeit." (2. Mose 18.21) (5. Mose 10.17) 8 In Jerusalem setzte Joschafat einen obersten Gerichtshof ein, der aus Priestern, Leviten und den Sippenhäuptern Israels bestand, um im Namen Jahwes Recht zu sprechen. Gleichzeitig war er für die Rechtsstreitigkeiten der Einwohner Jerusalems zuständig. (5. Mose 17.8-9) (5. Mose 19.17) 9 Er gab ihnen folgende Anweisung: "Führt euer Amt in der Furcht vor Jahwe mit aller Treue und ungeteiltem Herzen! 10 Bei jedem Streitfall, den euch eure Brüder aus den anderen Städten vorlegen, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt oder um Verstöße gegen Gesetze, Gebote, Bestimmungen und Anordnungen, sollt ihr sie verwarnen. Weder ihr noch sie dürfen an Jahwe schuldig werden. Sonst trifft euch sein Zorn. 11 In allen Angelegenheiten, die Jahwe betreffen, hat der Hohe Priester Amarja den Vorsitz, in allen Angelegenheiten des Königs aber Sebadja Ben-Ismaël, der Fürst aus dem Haus Juda. Als Verwalter stehen euch die Leviten zur Verfügung. Geht mit Vertrauen ans Werk! Jahwe wird mit den Gerechten sein!"