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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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1. Chronik - Kapitel 25

1 David sonderte nun zusammen mit den Heerobersten die Nachkommen Asafs, Hemans und Jedutuns aus, die auf Zithern, Harfen und Zimbeln weissagten. Folgende Männer taten diesen Dienst: (1. Chronik 15.19) 2 Sakkur, Josef, Netanja und Asarela von den Söhnen Asafs. Sie standen unter der Leitung ihres Vaters, der nach Anleitung des Königs weissagte. 3 Von den Söhnen Jedutuns waren es Gedalja, Zeri, Jesaja, Schimi, Haschabja und Mattitja, zusammen sechs. Sie sollten unter der Leitung ihres Vaters, der auf der Zither weissagte, Jahwe preisen und loben. 4 Von den Söhnen Hemans waren es Bukkija, Mattanja, Usiël, Schubaël, Jerimot, Hananja, Hanani, Eliata, Giddalti, Romamti-Eser, Joschbekascha, Malloti, Hotir und Mahasiot. 5 Diese alle waren Söhne von Heman, dem Seher des Königs, dem Gott zugesagt hatte, ihn zu einem angesehenen Mann zu machen. Gott hatte ihm vierzehn Söhne und drei Töchter geschenkt. (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Alle Genannten spielten unter der Leitung ihrer Väter Asaf, Jedutun und Heman zum Gesang im Haus Jahwes auf Zimbeln, Harfen und Zithern. Das war nach Anweisung des Königs ihr Dienst im Haus Gottes. 7 Zusammen mit ihren Stammesbrüdern, die im Gesang für Jahwe ausgebildet waren, zählten sie 288 Mann, alles Meister. 8 Auch sie losten ihre Dienste aus, der Jüngste wie der Älteste, der Meister wie der Schüler. (1. Chronik 24.31) 9 Das erste Los für Asaf fiel auf Josef, das zweite auf Gedalja. Er bildete zusammen mit seinen Brüdern und Söhnen eine Zwölfergruppe, wie es auch bei den nachstehend Genannten der Fall war. 10 Das dritte Los fiel auf Sakkur, 11 das vierte auf Zeri, 12 das fünfte auf Netanja, 13 das sechste auf Bukkija, 14 das siebte auf Asarela, 15 das achte auf Jesaja, 16 das neunte auf Mattanja, 17 das zehnte auf Schimi, 18 das elfte auf Usiël, 19 das zwölfte auf Haschabja, 20 das 13. auf Schubaël, 21 das 14. auf Mattitja, 22 das 15. auf Jeremot, 23 das 16. auf Hananja, 24 das 17. auf Joschbekascha, 25 das 18. auf Hanani, 26 das 19. auf Malloti, 27 das 20. auf Eliata, 28 das 21. auf Hotir, 29 das 22. auf Giddalti, 30 das 23. auf Mahasiot, 31 das 24. auf Romamti-Eser.