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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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1. Chronik - Kapitel 20

1 Als der Frühling kam, begann wieder die Zeit, in der die Könige ihre Feldzüge unternahmen. Auch Joab zog mit dem ganzen Heer Israels los und verwüstete das Land der Ammoniter und belagerte Rabba. David selbst blieb in Jerusalem. Joab eroberte Rabba und zerstörte es. 2 David nahm ihrem König die Krone vom Kopf und setzte sie selbst auf. Ihr Gewicht betrug 34 Kilogramm. Sie bestand ganz aus Gold und war mit einem kostbaren Edelstein besetzt. Außerdem nahm er reiche Beute aus der Stadt mit. 3 Die Bevölkerung der Stadt ließ David Zwangsarbeiten verrichten. Er stellte sie an Steinsägen, eiserne Pickel und Beile. So machte er es auch mit den anderen Städten der Ammoniter. Dann kehrte er mit dem ganzen Heer nach Jerusalem zurück. 4 Danach kam es bei Geser zum Kampf mit den Philistern. Damals tötete Sibbechai aus Huscha den Sippai, der zu den Nachkommen des Rafa gehörte, und die Philister wurden in die Knie gezwungen. (1. Chronik 27.11) 5 Bei einem weiteren Kampf erschlug Elhanan Ben-Jaïr den Bruder Goliats aus Gat, dessen Speer so dick wie ein Weberbaum war. 6 Wieder kam es zum Kampf bei Gat. Da trat ein besonders großer Mann hervor, der an jeder Hand sechs Finger und an jedem Fuß sechs Zehen hatte, insgesamt also 24. Auch er war ein Nachkomme Rafas. 7 Er verhöhnte Israel. Da erschlug ihn Jonatan Ben-Schima, der Neffe Davids. (1. Samuel 17.10) 8 Diese vier waren Nachkommen von Rafa in Gat und wurden von David und seinen Männern erschlagen.