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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Josua - Kapitel 17

Das Gebiet von West-Manasse

1 Und das Los fiel dem Stamm Manasse, denn er ist Josephs erster Sohn, und fiel auf Machir, den ersten Sohn Manasses, den Vater Gileads, denn er war ein streitbarer Mann; darum ward ihm Gilead und Basan. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Den andern Kindern aber Manasses nach ihren Geschlechtern fiel es auch, nämlich den Kindern Abiesers, den Kindern Heleks, den Kindern Asriels, den Kindern Sichems, den Kindern Hephers und den Kindern Semidas. Das sind die Kinder Manasses, des Sohnes Josephs, die Männer, nach ihren Geschlechtern. 3 Aber Zelophehad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gilead, des Sohnes Machir, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern Töchter, und ihre Namen sind diese: Mahela, Noa, Hogla, Milka, Thirza; (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1)
4 und sie traten vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Obersten und sprachen: Der HERR hat Mose geboten, daß er uns solle Erbteil geben unter unsern Brüdern. Und man gab ihnen Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters nach dem Befehl des HERRN. 5 Es fielen aber auf Manasse zehn Meßschnüre, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseit des Jordans liegt; 6 denn die Töchter Manasse nahmen Erbteil unter seinen Söhnen, und das Land Gilead war den andern Kindern Manasses. 7 Und die Grenze Manasses war von Asser gen Michmethath, das vor Sichem liegt, und reicht zur Rechten an die von En-Thappuah;
8 denn das Land Thappuah ward dem Manasse; aber Thappuah an der Grenze Manasses ward den Kindern Ephraim; 9 darnach kommt sie herab zum Bach Kana zur Mittagsseite des Bachs, die Städte daselbst sind Ephraims unter den Städten Manasses; die Grenze Manasses aber geht weiter an der Mitternachtseite des Baches und endet am Meer. (Josua 16.9) 10 Dem Ephraim ward's gegen Mittag und dem Manasse gegen Mitternacht, und das Meer ist seine Grenze; und sie sollen stoßen an Asser von Mitternacht und an Isaschar von Morgen. 11 So hatte nun Manasse unter Isaschar und Asser: Beth-Sean und seine Ortschaften, Jibleam und seine Ortschaften und die zu Dor und seine Ortschaften und die zu Endor und seine Ortschaften und die zu Thaanach und seine Ortschaften und die zu Megiddo und seine Ortschaften und den dritten Teil Nepheths. (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7)
12 Und die Kinder Manasse konnten diese Städte nicht einnehmen; sondern die Kanaaniter blieben wohnen in dem Lande. (Josua 15.63) 13 Da aber die Kinder Israel mächtig wurden, machten sie die Kanaaniter zinsbar und vertrieben sie nicht. (Josua 16.10) 14 Da redeten die Kinder Joseph mit Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und eine Schnur des Erbteils gegeben? Und ich bin doch ein großes Volk, wie mich der HERR so gesegnet hat.
15 Da sprach Josua zu ihnen: Weil du ein großes Volk bist, so gehe hinauf in den Wald und haue um daselbst im Lande die Pheresiter und Riesen, weil dir das Gebirge Ephraim zu enge ist. 16 Da sprachen die Kinder Joseph: Das Gebirge wird nicht Raum genug für uns sein, und es sind eiserne Wagen bei allen Kanaanitern, die im Tal des Landes wohnen: bei denen zu Beth-Sean und seinen zugehörigen Orten und bei denen im Tal Jesreel. 17 Josua sprach zum Hause Josephs, zu Ephraim und Manasse: Du bist ein großes Volk; und weil du so groß bist, sollst du nicht nur ein Los haben, 18 sondern das Gebirge soll dein sein, da der Wald ist, den haue um; und er wird dein sein bis an seine Enden, wenn du die Kanaaniter vertreibst, die eiserne Wagen haben und mächtig sind.