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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Psalm - Kapitel 5

1 Nimm zu Ohren, Jehova, meine Worte, merke auf mein Nachsinnen! 2 Horche auf die Stimme meines Schreiens, mein König und mein Gott! denn zu dir bete ich. 3 Frühe wirst du, Jehova, meine Stimme hören, frühe werde ich mein Anliegen dir vorstellen und harren. (Psalm 84.4) 4 Denn nicht ein Gott bist du, der an Gesetzlosigkeit Gefallen hat; bei dir wird das Böse nicht weilen. 5 Nicht werden die Toren bestehen vor deinen Augen; du hassest alle, die Frevel tun. 6 Du wirst vertilgen die Lügenredner; den Mann des Blutes und des Truges verabscheut Jehova. 7 Ich aber, ich werde in der Größe deiner Güte eingehen in dein Haus, ich werde anbeten in deiner Furcht gegen deinen heiligen Tempel. 8 Leite mich, Jehova, in deiner Gerechtigkeit um meiner Feinde willen; ebne vor mir deinen Weg. (Psalm 26.8) 9 Denn in ihrem Munde ist nichts Zuverlässiges; ihr Inneres ist Verderben, ein offenes Grab ihr Schlund; ihre Zunge glätten sie. 10 Laß sie büßen, o Gott; mögen sie fallen durch ihre Anschläge! Stoße sie hinweg wegen der Menge ihrer Übertretungen! denn sie sind widerspenstig gegen dich gewesen. (Römer 6.13) 11 So werden sich freuen alle, die auf dich trauen: ewig werden sie jubeln, und du wirst sie beschirmen; und in dir werden frohlocken, die deinen Namen lieben. 12 Denn du wirst den Gerechten segnen; Jehova, mit Gunst wirst du ihn umgeben wie mit einem Schilde. (Psalm 40.17)