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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Nehemia - Kapitel 12

Verzeichnis der Priester und Leviten

1 Und dies sind die Priester und die Leviten, welche mit Serubbabel, dem Sohne Schealtiels, und Jeschua hinaufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluk, Hattusch, 3 Schekanja, Rechum, Meremoth, 4 Iddo, Ginnethoi, Abija, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Schemaja, und Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkija, Jedaja. Das waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder in den Tagen Jeschuas. - 8 Und die Leviten: Jeschua, Binnui, Kadmiel, Scherebja, Juda, Mattanja; er und seine Brüder waren über den Lobgesang; (Nehemia 11.17) 9 und Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen ihnen gegenüber, den Dienstabteilungen gemäß. 10 Und Jeschua zeugte Jojakim, und Jojakim zeugte Eljaschib, und Eljaschib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 und Jojada zeugte Jonathan, und Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und in den Tagen Jojakims waren Priester, Häupter der Väter: von Seraja: Meraja; von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Meschullam; von Amarja: Jochanan; 14 von Meluki: Jonathan; von Schebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna; von Merajoth: Helkai; 16 von Iddo: Sacharja; von Ginnethon: Meschullam; 17 von Abija: Sikri; von Minjamin ...; von Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Schammua; von Schemaja: Jonathan; 19 und von Jojarib: Mattenai; von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kallai; von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Haschabja; von Jedaja: Nethaneel. - 22 Von den Leviten wurden in den Tagen Eljaschibs, Jojadas und Jochanans und Jadduas die Häupter der Väter eingeschrieben, und von den Priestern, unter der Regierung Darius', des Persers. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Söhne Levis, die Häupter der Väter, sind in dem Buche der Chronika eingeschrieben, und zwar bis auf die Tage Jochanans, des Sohnes Eljaschibs. - 24 Und die Häupter der Leviten waren Haschabja, Scherebja und Jeschua, der Sohn des Kadmiel, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen, um zu loben und zu preisen, nach dem Gebote Davids, des Mannes Gottes, Abteilung gegenüber Abteilung. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja und Bakbukja, Obadja, Meschullam, Talmon, Akkub hielten als Torhüter Wache bei den Vorratskammern der Tore. - (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren in den Tagen Jojakims, des Sohnes Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und in den Tagen Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)