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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Hesekiel - Kapitel 47

Vision vom zukünftigen Tempel: Das Wasser aus dem Tempel

1 Und er führte mich zurück zu der Tür des Hauses; und siehe, Wasser flossen unter der Schwelle des Hauses hervor gegen Osten, denn die Vorderseite des Hauses war gegen Osten; und die Wasser flossen herab von unten, von der rechten Seite des Hauses her, südlich vom Altar. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) 2 Und er führte mich hinaus durch das Nordtor, und führte mich draußen herum zum äußeren Tore, des Weges zu dem gegen Osten gerichteten Tore; und siehe, Wasser rieselten von der rechten Torseite her. 3 Und als der Mann gegen Osten hinausging, war eine Meßschnur in seiner Hand. Und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knöchel; (Hesekiel 40.3) 4 und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knie; und er maß tausend Ellen, und ließ mich hindurchgehen - Wasser bis an die Hüften; 5 und er maß tausend Ellen - ein Fluß, durch den ich nicht gehen konnte; denn die Wasser waren hoch, Wasser zum Schwimmen, ein Fluß, der nicht zu durchgehen war. 6 Und er sprach zu mir: Hast du es gesehen, Menschensohn? Und er führte mich wieder zurück an dem Ufer des Flusses. 7 Als ich zurückkehrte, siehe, da standen an dem Ufer des Flusses sehr viele Bäume auf dieser und auf jener Seite. 8 Und er sprach zu mir: Diese Wasser fließen hinaus nach dem östlichen Kreise, und fließen in die Ebene hinab und gelangen in das Meer; und werden sie in das Meer hinausgeführt, so werden die Wasser des Meeres gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Und es wird geschehen, daß alle lebendigen Seelen, die da wimmeln, überall wohin der Doppelfluß kommt, leben werden. Und der Fische werden sehr viele sein; denn wenn diese Wasser dorthin kommen, so werden die Wasser des Meeres gesund werden, und alles wird leben, wohin der Fluß kommt. 10 Und es wird geschehen, daß Fischer an demselben stehen werden: von En-Gedi bis En-Eglaim werden Plätze sein zur Ausbreitung der Netze. Nach ihrer Art werden seine Fische sein, sehr zahlreich, wie die Fische des großen Meeres. 11 Seine Sümpfe und seine Lachen werden nicht gesund werden, sie werden salzig bleiben. 12 Und an dem Flusse, an seinem Ufer, auf dieser und auf jener Seite, werden allerlei Bäume wachsen, von denen man ißt, deren Blätter nicht verwelken und deren Früchte nicht ausgehen werden. Monat für Monat werden sie reife Früchte tragen, denn seine Wasser fließen aus dem Heiligtum hervor; und ihre Früchte werden zur Speise dienen und ihre Blätter zur Heilung. (Offenbarung 22.2)

Die Grenzen des Landes

13 So spricht der Herr, Jehova: Dies ist die Grenze, nach welcher ihr euch das Land als Erbe verteilen sollt nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph zwei Lose. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, das Land, welches euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen. - 15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meere an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin; (4. Mose 34.2) 16 Hamath, Berotha, Sibraim, welches zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, welches an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meere her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. - 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Lande Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meere hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. - 19 Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. - (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite. -

Die Aufteilung des Landes

21 Und dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels. 22 Und es soll geschehen: euch und den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, welche Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Eingeborene unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels. (2. Mose 22.20) 23 Und es soll geschehen, in dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, daselbst sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, Jehova.