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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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3. Mose - Kapitel 21

Anforderungen an die Priester

1 Und Jehova sprach zu Mose: Rede zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und spricht zu ihnen: Keiner von ihnen soll sich wegen einer Leiche verunreinigen unter seinen Völkern: (Hesekiel 44.20) 2 außer wegen seines Blutsverwandten, der ihm nahe steht: wegen seiner Mutter und wegen seines Vaters und wegen seines Sohnes und wegen seiner Tochter und wegen seines Bruders; 3 und wegen seiner Schwester, der Jungfrau, die ihm nahe steht, die noch keines Mannes geworden ist: wegen dieser darf er sich verunreinigen. 4 Er soll sich nicht verunreinigen als Herr unter seinen Völkern, sich zu entweihen. 5 Sie sollen keine Glatze auf ihrem Haupte machen, und den Rand ihres Bartes sollen sie nicht abscheren, und an ihrem Fleische sollen sie keine Einschnitte machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein, und den Namen ihres Gottes sollen sie nicht entweihen, denn die Feueropfer Jehovas, das Brot ihres Gottes, bringen sie dar; und sie sollen heilig sein. 7 Eine Hure und eine Entehrte sollen sie nicht zum Weibe nehmen, und ein von ihrem Manne verstoßenes Weib sollen sie nicht nehmen; denn heilig ist er seinem Gott. 8 Und du sollst ihn für heilig achten, denn das Brot deines Gottes bringt er dar; er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich Jehova, der euch heiligt. 9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Hurerei entweiht, so entweiht sie ihren Vater: sie soll mit Feuer verbrannt werden. - 10 Und der Hohepriester unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und der geweiht ist, um die heiligen Kleider anzulegen, soll sein Haupt nicht entblößen und soll seine Kleider nicht zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Und er soll zu keiner Leiche kommen; wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter soll er sich nicht verunreinigen. 12 Und aus dem Heiligtum soll er nicht hinausgehen und nicht entweihen das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin Jehova. 13 Und derselbe soll ein Weib in ihrer Jungfrauschaft nehmen. 14 Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinen Völkern soll er zum Weibe nehmen. 15 Und er soll seinen Samen nicht entweihen unter seinen Völkern; denn ich bin Jehova, der ihn heiligt. 16 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 17 Rede zu Aaron und sprich: Jemand von deinem Samen bei ihren Geschlechtern, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht herzunahen, um das Brot seines Gottes darzubringen; 18 denn jedermann, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht herzunahen, es sei ein blinder Mann oder ein lahmer oder ein stumpfnasiger, oder der ein Glied zu lang hat, 19 oder ein Mann, der einen Bruch am Fuße oder einen Bruch an der Hand hat, 20 oder ein Höckeriger oder ein Zwerg, oder der einen Flecken an seinem Auge hat, oder der die Krätze oder Flechte, oder der zerdrückte Hoden hat. 21 Jedermann vom Samen Aarons, des Priesters, der ein Gebrechen hat, soll nicht herzutreten, die Feueropfer Jehovas darzubringen; ein Gebrechen ist an ihm, er soll nicht herzutreten, das Brot seines Gottes darzubringen. 22 Das Brot seines Gottes von dem Hochheiligen und von dem Heiligen mag er essen; 23 allein zum Vorhang soll er nicht kommen, und zum Altar soll er nicht nahen, denn ein Gebrechen ist an ihm, daß er nicht meine Heiligtümer entweihe; denn ich bin Jehova, der sie heiligt. 24 Und so redete Mose zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel.