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4. Mose - Kapitel 3

Aarons Familie. Amt der Leviten

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Mose's zu der Zeit, da der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Ithamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, die zu Priestern gesalbt waren und deren Hände gefüllt wurden zum Priestertum. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, da sie fremdes Feuer opferten vor dem HERRN in der Wüste Sinai, und hatten keine Söhne. Eleasar aber und Ithamar pflegten des Priesteramtes unter ihrem Vater Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Bringe den Stamm Levi herzu und stelle sie vor den Priester Aaron, daß sie ihm dienen (2. Mose 32.29) 7 und seiner und der ganzen Gemeinde Hut warten vor der Hütte des Stifts und dienen am Dienst der Wohnung 8 und warten alles Gerätes der Hütte des Stifts und der Hut der Kinder Israel, zu dienen am Dienst der Wohnung. (4. Mose 4.1) 9 Und sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zuordnen zum Geschenk von den Kindern Israel. 10 Aaron aber und seine Söhne sollst du setzen, daß sie ihres Priestertums warten. Wo ein Fremder sich herzutut, der soll sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Siehe, ich habe die Leviten genommen unter den Kindern Israel für alle Erstgeburt, welche die Mutter bricht, unter den Kindern Israel, also daß die Leviten sollen mein sein. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn die Erstgeburten sind mein seit der Zeit, da ich alle Erstgeburt schlug in Ägyptenland; da heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, vom Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, ich, der HERR.

Die Geschlechter der Leviten und ihr Dienst

14 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai und sprach:
15 Zähle die Kinder Levi nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber. 16 Also zählte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies waren die Kinder Levis mit Namen: Gerson, Kahath, Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57)
18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern waren: Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahaths nach ihren Geschlechtern waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern waren; Maheli und Musi. Dies sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Dies sind die Geschlechter von Gerson: die Libniter und Simeiter. 22 Deren Summe war an der Zahl gefunden siebentausendundfünfhundert, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber. 23 Und dieselben Geschlechter der Gersoniter sollen sich lagern hinter der Wohnung gegen Abend. 24 Ihr Oberster sei Eljasaph, der Sohn Laels. 25 Und sie sollen an der Hütte des Stifts warten der Wohnung und der Hütte und ihrer Decken und des Tuches in der Tür der Hütte des Stifts, 26 des Umhangs am Vorhof und des Tuches in der Tür des Vorhofs, welcher um die Wohnung und um den Altar her geht, und ihre Seile und alles dessen, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Dies sind die Geschlechter von Kahath: die Amramiten, die Jizhariten, die Hebroniten und die Usieliten,
28 was männlich war, einen Monat alt und darüber, an der Zahl achttausendsechshundert, die der Sorge für das Heiligtum warten. 29 und sie sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Ihr Oberster sei Elizaphan, der Sohn Usiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und alles Gerätes des Heiligtums, daran sie dienen und des Tuches und was sonst zu ihrem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der Oberste über alle Obersten der Leviten soll Eleasar sein, Aarons Sohn, des Priesters, über die, so verordnet sind, zu warten der Sorge für das Heiligtum. 33 Dies sind die Geschlechter Meraris: die Maheliter und Musiter,
34 die an der Zahl waren sechstausendundzweihundert, alles was männlich war, einen Monat alt und darüber. 35 Ihr Oberster sei Zuriel, der Sohn Abihails. Und sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und ihr Amt soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und Füße der Wohnung und alles ihres Gerätes und ihres Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her mit den Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung und vor der Hütte des Stifts gegen Morgen sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, daß sie des Heiligtums warten für die Kinder Israel. Wenn sich ein Fremder herzutut, der soll sterben. (4. Mose 3.10)
39 Alle Leviten zusammen, die Mose und Aaron zählten nach ihren Geschlechtern nach dem Wort des HERRN eitel Mannsbilder einen Monat alt und darüber, waren zweiundzwanzigtausend.

Die Auslösung der Erstgeburten

40 Und der HERR sprach zu Mose: Zähle alle Erstgeburt, was männlich ist unter den Kindern Israel, einen Monat und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen.
41 Und sollst die Leviten mir, dem HERRN, aussondern für alle Erstgeburt der Kinder Israel und der Leviten Vieh für alle Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose zählte, wie ihm der HERR geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel; 43 und fand sich die Zahl der Namen aller Erstgeburt, was männlich war, einen Monat alt und darüber, in ihrer Summe zweiundzwanzigtausend zweihundertdreiundsiebzig. 44 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein, des HERRN, seien. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld von den zweihundertdreiundsiebzig Erstgeburten der Kinder Israel, die über der Leviten Zahl sind, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Silberlinge nehmen von Haupt zu Haupt nach dem Lot des Heiligtums (zwanzig Gera hat ein Lot) 48 und sollst das Geld für die, so überzählig sind unter ihnen, geben Aaron und seinen Söhnen. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die über der Leviten Zahl waren,
50 von den Erstgeburten der Kinder Israel, tausenddreihundert und fünfundsechzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 51 und gab's Aaron und seinen Söhnen nach dem Worte des HERRN, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.