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4. Mose - Kapitel 3

Aarons Familie. Amt der Leviten

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Mose's zu der Zeit, da der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Ithamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, die zu Priestern gesalbt waren und deren Hände gefüllt wurden zum Priestertum. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, da sie fremdes Feuer opferten vor dem HERRN in der Wüste Sinai, und hatten keine Söhne. Eleasar aber und Ithamar pflegten des Priesteramtes unter ihrem Vater Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Bringe den Stamm Levi herzu und stelle sie vor den Priester Aaron, daß sie ihm dienen (2. Mose 32.29) 7 und seiner und der ganzen Gemeinde Hut warten vor der Hütte des Stifts und dienen am Dienst der Wohnung 8 und warten alles Gerätes der Hütte des Stifts und der Hut der Kinder Israel, zu dienen am Dienst der Wohnung. (4. Mose 4.1) 9 Und sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zuordnen zum Geschenk von den Kindern Israel. 10 Aaron aber und seine Söhne sollst du setzen, daß sie ihres Priestertums warten. Wo ein Fremder sich herzutut, der soll sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Siehe, ich habe die Leviten genommen unter den Kindern Israel für alle Erstgeburt, welche die Mutter bricht, unter den Kindern Israel, also daß die Leviten sollen mein sein. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn die Erstgeburten sind mein seit der Zeit, da ich alle Erstgeburt schlug in Ägyptenland; da heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, vom Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, ich, der HERR.

Die Geschlechter der Leviten und ihr Dienst

14 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai und sprach:
15 Zähle die Kinder Levi nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber. 16 Also zählte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies waren die Kinder Levis mit Namen: Gerson, Kahath, Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57)
18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern waren: Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahaths nach ihren Geschlechtern waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern waren; Maheli und Musi. Dies sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Dies sind die Geschlechter von Gerson: die Libniter und Simeiter. 22 Deren Summe war an der Zahl gefunden siebentausendundfünfhundert, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber. 23 Und dieselben Geschlechter der Gersoniter sollen sich lagern hinter der Wohnung gegen Abend. 24 Ihr Oberster sei Eljasaph, der Sohn Laels. 25 Und sie sollen an der Hütte des Stifts warten der Wohnung und der Hütte und ihrer Decken und des Tuches in der Tür der Hütte des Stifts, 26 des Umhangs am Vorhof und des Tuches in der Tür des Vorhofs, welcher um die Wohnung und um den Altar her geht, und ihre Seile und alles dessen, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Dies sind die Geschlechter von Kahath: die Amramiten, die Jizhariten, die Hebroniten und die Usieliten,
28 was männlich war, einen Monat alt und darüber, an der Zahl achttausendsechshundert, die der Sorge für das Heiligtum warten. 29 und sie sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Ihr Oberster sei Elizaphan, der Sohn Usiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und alles Gerätes des Heiligtums, daran sie dienen und des Tuches und was sonst zu ihrem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der Oberste über alle Obersten der Leviten soll Eleasar sein, Aarons Sohn, des Priesters, über die, so verordnet sind, zu warten der Sorge für das Heiligtum. 33 Dies sind die Geschlechter Meraris: die Maheliter und Musiter,
34 die an der Zahl waren sechstausendundzweihundert, alles was männlich war, einen Monat alt und darüber. 35 Ihr Oberster sei Zuriel, der Sohn Abihails. Und sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und ihr Amt soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und Füße der Wohnung und alles ihres Gerätes und ihres Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her mit den Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung und vor der Hütte des Stifts gegen Morgen sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, daß sie des Heiligtums warten für die Kinder Israel. Wenn sich ein Fremder herzutut, der soll sterben. (4. Mose 3.10)
39 Alle Leviten zusammen, die Mose und Aaron zählten nach ihren Geschlechtern nach dem Wort des HERRN eitel Mannsbilder einen Monat alt und darüber, waren zweiundzwanzigtausend.

Die Auslösung der Erstgeburten

40 Und der HERR sprach zu Mose: Zähle alle Erstgeburt, was männlich ist unter den Kindern Israel, einen Monat und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen.
41 Und sollst die Leviten mir, dem HERRN, aussondern für alle Erstgeburt der Kinder Israel und der Leviten Vieh für alle Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose zählte, wie ihm der HERR geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel; 43 und fand sich die Zahl der Namen aller Erstgeburt, was männlich war, einen Monat alt und darüber, in ihrer Summe zweiundzwanzigtausend zweihundertdreiundsiebzig. 44 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein, des HERRN, seien. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld von den zweihundertdreiundsiebzig Erstgeburten der Kinder Israel, die über der Leviten Zahl sind, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Silberlinge nehmen von Haupt zu Haupt nach dem Lot des Heiligtums (zwanzig Gera hat ein Lot) 48 und sollst das Geld für die, so überzählig sind unter ihnen, geben Aaron und seinen Söhnen. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die über der Leviten Zahl waren,
50 von den Erstgeburten der Kinder Israel, tausenddreihundert und fünfundsechzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 51 und gab's Aaron und seinen Söhnen nach dem Worte des HERRN, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.