zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

zurückEinzelansichtvor

Titus - Kapitel 1

1 Paulus, ein Sklave Gottes und ein Botschafter von Jesus Christus. Gott hat mich dazu berufen, den Glauben der Menschen zu fördern, die er sich erwählt hat, und sie in der Erkenntnis jener Wahrheit voranzubringen, die der Ehrfurcht vor Gott entspricht. 2 Sie sollen erfahren, dass es die Hoffnung auf das ewige Leben gibt, das Leben, das der wahrhaftige Gott schon vor dem Anfang der Zeit angekündigt hat. (2. Timotheus 2.13) 3 Und jetzt hat er es durch die Predigt ans Licht gebracht, die mir im Auftrag von unserem Gott und Retter anvertraut worden ist. (Epheser 1.9-10) 4 An Titus, der mir im Glauben wie ein echter Sohn verbunden ist. Ich wünsche dir Gnade und Frieden von Gott, dem Vater, und von Jesus Christus, unserem Retter. (1. Timotheus 1.2) 5 Ich habe dich auf Kreta zurückgelassen, damit du das noch nicht Erledigte in Ordnung bringst und so, wie ich es dir aufgetragen habe, in den einzelnen Städten Älteste einsetzt. (Apostelgeschichte 14.23) 6 Einem Ältesten darf niemand etwas nachsagen können. Er muss seiner Frau treu sein und vertrauenswürdige Kinder haben, die nicht als zügellos oder ungehorsam bekannt sind. (1. Timotheus 3.1) 7 Wenn einer der Gemeinde vorsteht, darf er keinerlei Anlass zum Tadel geben, denn er verwaltet das Haus Gottes. Er darf nicht eigenmächtig oder jähzornig sein, kein Trinker und kein Schläger. Er darf nicht darauf aus sein, sich zu bereichern, (1. Korinther 4.1) (2. Timotheus 2.24) 8 sondern soll gastfreundlich und ein Freund des Guten sein. Er soll einen gesunden Menschenverstand besitzen, gerecht und gottgefällig leben und sich selbst beherrschen können. 9 Es muss ein Mann sein, der sich an das zuverlässige Wort Gottes hält, wie es gelehrt worden ist. Dann wird er in der Lage sein, die Gläubigen mit der gesunden Lehre zu ermahnen und die Gegner zu widerlegen. 10 Es gibt ja viele Schwätzer und Schwindler, die sich nicht unterordnen wollen, besonders unter denen, die sich früher beschneiden ließen. 11 Ihnen muss man den Mund stopfen, weil sie ganze Familien mit ihren ungehörigen Lehren durcheinanderbringen, und das nur in der schändlichen Absicht, sich zu bereichern. 12 Einer von den Kretern muss ein Prophet gewesen sein, als er sagte: "Die Kreter sind immer Lügner, wilde Bestien und faule Bäuche." 13 Er hat die Wahrheit gesagt. Darum musst du diese Leute scharf zurechtweisen, damit ihr Glaube gesund wird. (2. Timotheus 4.2) 14 Sie dürfen sich nicht mehr mit jüdischen Fabeleien beschäftigen und sich von Leuten, die der Wahrheit den Rücken gekehrt haben, Vorschriften machen lassen. (1. Timotheus 4.7) (2. Timotheus 4.4) 15 Für Reine ist nämlich alles rein; für Ungläubige und Unreine dagegen ist nichts rein. Ihr Denken ist genauso beschmutzt wie ihr Gewissen. (Matthäus 15.11) (Römer 14.20) 16 Sie behaupten zwar, Gott zu kennen, verleugnen ihn aber durch ihr ganzes Tun. Solch unbelehrbare Menschen sind abscheulich; sie sind nicht in der Lage, irgendetwas Gutes zu tun. (2. Timotheus 3.5)