zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

zurückEinzelansichtvor

Römer - Kapitel 14

1 Nehmt den, der im Glauben schwach ist, vorbehaltlos an und streitet nicht über seine Ansichten mit ihm. (Römer 15.1) (1. Korinther 8.9) 2 Einer glaubt zum Beispiel, er dürfe alles essen. Der Schwache jedoch ernährt sich rein vegetarisch. (1. Mose 1.29) (1. Mose 9.3) 3 Wer alles isst, darf den nicht verachten, der nicht alles isst. Und wer nicht alles isst, darf den nicht verurteilen, der alles isst, denn Gott hat ihn genauso angenommen wie dich. (Kolosser 2.16) 4 Wie kommst du denn dazu, den Sklaven eines anderen zur Rechenschaft zu ziehen? Ob er mit seinem Tun bestehen kann oder nicht, geht nur seinen Herrn etwas an. Und er wird bestehen, denn sein Herr ist in der Lage, dafür zu sorgen. (Matthäus 7.1) (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.11) 5 Der eine hebt bestimmte Tage hervor, für den anderen ist jeder Tag gleich. Aber jeder soll mit voller Überzeugung zu seiner Auffassung stehen. (Galater 4.10) 6 Wer einen bestimmten Tag bevorzugt, tut das zur Ehre des Herrn. Genauso ist es bei dem, der alles isst. Er tut es zur Ehre des Herrn, denn er dankt Gott dafür. Und auch der, der nicht alles isst, tut das zur Ehre des Herrn und sagt Gott Dank. 7 Denn keiner von uns lebt für sich selbst und keiner von uns stirbt für sich selbst. 8 Wenn wir leben, leben wir für den Herrn, und wenn wir sterben, gehören wir dem Herrn. Im Leben und im Tod gehören wir dem Herrn. (2. Korinther 5.15) (Galater 2.20) 9 Dazu ist Christus ja gestorben und wieder lebendig geworden, dass er über Tote und Lebende der Herr sei. 10 Warum verurteilst du dann deinen Bruder? Und du, warum verachtest du ihn? Wir werden doch alle vor den Richterstuhl Gottes gestellt werden. (Matthäus 25.31-32) (Apostelgeschichte 17.31) (2. Korinther 5.10) 11 Denn es heißt in der Schrift: "So wahr ich lebe, sagt der Herr: Alle Knie werden sich vor mir beugen, und jede Zunge wird Gott anerkennen und preisen." (Philipper 2.10-11) 12 Also wird jeder von uns für sich selbst vor Gott Rechenschaft abzulegen haben. (Galater 6.5) 13 Hören wir doch auf, uns gegenseitig zu verurteilen! Achten wir vielmehr darauf, dass wir unserem Bruder kein Hindernis in den Weg legen und ihn zu Fall bringen! (1. Korinther 10.33) 14 Ich weiß und bin durch den Herrn Jesus fest davon überzeugt, dass nichts von Natur aus unrein ist. Aber für den, der etwas als unrein ansieht, ist es auch unrein. (Matthäus 15.11) (Apostelgeschichte 10.15) (Titus 1.15) 15 Wenn du also deinen Bruder wegen einer Speise in innere Not bringst, dann lebst du nicht mehr in der Liebe. Bring ihn mit deinem Essen nicht ins Verderben! Christus ist doch auch für ihn gestorben. (1. Korinther 8.11-13) 16 Lasst das Gute, das Gott euch geschenkt hat, nicht in Verruf kommen! 17 Denn im Reich Gottes geht es doch nicht um Essen und Trinken, sondern um das, was der Heilige Geist bewirkt: Gerechtigkeit, Frieden und Freude. (1. Korinther 8.8) (Hebräer 13.9) 18 Wer Christus auf diese Weise dient, wird von Gott anerkannt und von den Menschen geachtet. 19 Lasst uns also nach dem streben, was zum Frieden und zum Aufbau der Gemeinde beiträgt! (Römer 12.18) (Römer 15.2) 20 Zerstöre nicht wegen einer Essensfrage das Werk Gottes! Gewiss, es ist alles rein, aber es ist verwerflich, einen anderen durch sein Essen zu Fall zu bringen. 21 Deshalb isst du am besten kein Fleisch und trinkst keinen Wein und vermeidest überhaupt alles, was deinen Bruder zu Fall bringen könnte. 22 Behandle deine Überzeugung als eine Sache zwischen dir und Gott! Wohl dem, der sich in seiner Überzeugung nicht anklagen muss! (Römer 14.2) (1. Korinther 10.25-27) 23 Wer aber beim Essen ein schlechtes Gewissen hat, ist schon verurteilt, denn er handelt nicht aus der Überzeugung des Glaubens. Und alles, was nicht aus dem Glauben kommt, ist Sünde.