zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 45

1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2 Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5 Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen." 9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! (Hesekiel 46.18) 10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14 vom Olivenöl ein Prozent 15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken." 18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20 Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. (3. Mose 23.5) 22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen." (3. Mose 23.34)