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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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Hesekiel - Kapitel 4

1 "Du, Mensch, nimm dir einen Lehmziegel, leg ihn vor dich hin und ritze den Umriss der Stadt Jerusalem darauf ein. 2 Dann eröffne die Belagerung gegen die Stadt: Baue Belagerungstürme, schütte einen Wall gegen sie auf, richte ein Heerlager ein und stelle Rammböcke gegen ihre Mauern ringsum! 3 Nimm dir dann eine eiserne Pfanne und stelle sie als eiserne Mauer zwischen dich und die Stadt. Dann blick auf sie hin: Nun ist sie belagert, und du belagerst sie. Das soll ein Zeichen für die Leute von Israel sein." 4 "Dann legst du dich auf deine linke Seite und nimmst die Schuld der Israeliten auf dich. Solange du so liegst, sollst du ihre Schuld tragen. 5 Ich habe dir nämlich die Jahre ihrer Schuld zu einer Tageszahl gemacht. 390 Tage musst du die Schuld des Hauses Israel tragen. 6 Wenn du damit fertig bist, legst du dich auf deine rechte Seite und trägst die Schuld des Hauses Juda, 40 Tage lang, einen Tag für jedes Jahr. So habe ich es festgesetzt. 7 Dabei sollst du deine Blicke und deinen bloßen Arm auf das belagerte Jerusalem richten und gegen die Stadt weissagen. 8 Pass auf! Ich werde dich mit Stricken fesseln, dass du dich nicht von einer Seite auf die andere wälzen kannst, bis du die Tage deiner Belagerung überstanden hast." 9 "Nimm dir jetzt Weizen, Gerste, Bohnen, Linsen, Hirse und Dinkel, schütte alles in ein einziges Gefäß und backe daraus Brot. Das ist deine Speise für die 390 Tage, in denen du auf deiner Seite liegst. (Hesekiel 4.5) 10 Deine Tagesration beträgt 260 Gramm Brot, und du sollst es zu bestimmten Zeiten essen. 11 Auch das Wasser, das du trinkst, soll genau abgemessen sein: drei Becher. 12 Das Brot sollst du wie Gerstenfladen backen. Als Brennmaterial nimm vor aller Augen Menschenkot dazu! 13 Denn auch die Israeliten werden bei den Völkern, unter die ich sie verstreue, ihr Brot unrein essen müssen." 14 Da sagte ich: "Ach Herr, Jahwe, von meiner Kindheit an habe ich nichts gegessen, was unrein macht. Nie habe ich Fleisch von verendeten oder gerissenen Tieren gegessen und nie unrein gewordenes Opferfleisch angerührt." (Apostelgeschichte 10.14) 15 Da sagte er zu mir: "Gut, ich erlaube dir Kuhmist zu nehmen statt Menschenkot." 16 Und er fuhr fort: "Du Mensch, hör zu! Ich zerstöre Jerusalems Vorrat an Brot, sodass sie es abwiegen werden und mit Angst essen und das Wasser abmessen und mit Entsetzen trinken. (Hesekiel 5.16) 17 Wegen ihrer Schuld werden sie Mangel an Brot und Wasser haben und werden einer nach dem anderen elend zugrunde gehen."